Das Bürgergeld soll seit seiner Einführung im Jahr 2023 bedürftigen Menschen eine Sicherheit bieten und das Existenzminimum sichern. Damit das klappt, muss das Geld zuverlässig auf dem Konto der Empfängerinnen und Empfänger landen. Nur so können sie ihre Ausgaben für monatliche Kosten planen. Deshalb wird das Bürgergeld immer zu festen Terminen überwiesen. Wann die Sozialleistung für Mai 2025 auf dem Konto verfügbar ist, steht bereits fest.
Bürgergeld: Wie viel Geld gibt es im Mai 2025?
Damit eine Person in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld hat, muss diese einige Voraussetzungen erfüllen. Das Bürgergeld besteht grundsätzlich aus einem sogenannten Regelbedarf. Dieser ist je nach persönlicher Lage unterschiedlich hoch. Die Summe der finanziellen Unterstützung setzt sich im Wesentlichen aus dem Alter, der Wohnsituation sowie dem partnerschaftlichen Status zusammen. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bekommt so beispielsweise mehr Geld als eine alleinstehende Person.
Seit Januar 2024 gelten folgende Regelbedarfe:
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Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro pro Monat
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Volljährige Partner: 506 Euro pro Person
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Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro
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Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
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Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
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Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro
Im Jahr 2025 gab es eine Nullrunde beim Bürgergeld, weshalb sich die Regelbedarfe bislang nicht verändert haben und auch für Mai 2025 gelten. Im Vorjahr war das anders: 2024 stieg der Bürgergeld-Regelsatz um durchschnittlich 12 Prozent.
Das Jobcenter übernimmt für Bürgergeldempfänger außerdem weitere Kosten - etwa für Heizung und Miete. Und zum Regelbedarf können unter Umständern sogenannte Mehrbedarfe hinzukommen, die prozentual auf den Regelsatz aufgeschlagen werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Schwangere.
Übrigens: Friedrich Merz möchte mit seiner neuen Regierung aus CDU, CSU und SPD das Bürgergeld in die Neue Grundsicherung umbauen. Dann wäre mit dem Bürgergeld Schluss. Bei der Neuen Grundsicherung sollen dann Leistungen gestrichen und Sanktionen verschärft werden - dann könnten viele Bedürftige ihre Unterstützung verlieren.
Bürgergeld: Wann ist die Auszahlung für Mai 2025
Bürgergeldempfänger erhalten laut der Bundesagentur für Arbeit ihr Bürgergeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Damit aber sichergestellt ist, dass das Geld am Monatsbeginn schon verfügbar ist, wird es in der Regel bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen. Wichtig: Feiertage können die Überweisung verzögern - eine Info, die für den Tag der Arbeit am 1. Mai wichtig ist.
Für Mai 2025 bedeutet das konkret: Der erste Werktag ist Freitag, der 2. Mai 2025. Daher wird das Bürgergeld am Mittwoch, dem 30. April 2025, überwiesen. In der Regel sollte das Geld an diesem Tag oder spätestens am Donnerstagmorgen auf den Konten der Berechtigten gutgeschrieben sein.
Übrigens: Manche Menschen merken erst verspätet, dass sie Anspruch auf Bürgergeld haben. Rückwirkend kann das Bürgergeld aber nur begrenzt beantragt werden. Und auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Adresse können Bürgergeld beziehen.
Bürgergeld für Mai 2025 nicht überwiesen: Was tun?
Was aber, wenn das Bürgergeld für den Mai 2025 am Monatsbeginn nicht auf dem Konto ist? Am 2. Mai muss das nicht unbedingt einen schwerwiegenden Grund haben. Die Zuständigkeit für die pünktliche und korrekte Auszahlung des Bürgergeldes liegt laut der Bundesagentur für Arbeit beim örtlichen Jobcenter. Der Überweisungstag kann von Jobcenter zu Jobcenter individuell abweichen, sodass manche Bürgergeldempfänger ihr Geld schon früher auf dem Konto haben, andere später.
Wer sein Bürgergeld vermisst, sollte also als erste Anlaufstelle sein zuständiges Jobcenter kontaktieren und fragen, ob es Probleme mit der Auszahlung gibt. Außerdem kann die Bank in seltenen Fällen die Auszahlung verzögern. Man kann also auch bei der Bank nachfragen, ob dort interne Schwierigkeiten mit der Überweisung vorliegen.
Übrigens: Nicht nur Arbeitslose können Bürgergeld beantragen. Auch, wer arbeitet, kann unter Umständen sein Gehalt aufstocken. Und auch Rentner und Studierende haben in manchen Fällen Anrecht auf Bürgergeld.