Ann-Katrin Hahner

Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 als Nachfolger von Hartz IV hat sich das Sozialsystem in Deutschland in vielerlei Hinsicht verändert. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Anpassung der Regelbedarfe, die als Grundlage für die finanzielle Unterstützung dienen. Besonders im Fokus stehen hier die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderungen, die zusätzliche Kosten im Alltag haben und daher auf eine angemessene finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Zum Jahreswechsel 2024 wurden die Regelbedarfe des Bürgergelds angepasst. 2025 gab es aufgrund der aktuellen Preisentwicklung keine Bürgergeld-Erhöhung. Das betrifft auch die Freibeträge und Mehrbedarfe. Wir liefern Ihnen eine Übersicht, wie hoch die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderung im Jahr 2025 sind.

Übrigens: Wer Bürgergeld beantragen möchte, sollte sich auch mit den eigenen Ansprüchen auseinandersetzen. Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie ganz einfach selbst in Erfahrung bringen, wie viel Bürgergeld Ihnen im Jahr 2025 zusteht.

Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung: So hoch ist er 2025 - mit Tabelle

Der Mehrbedarf beim Bürgergeld ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den bestimmte Empfänger des Bürgergeldes erhalten können, wenn sie aufgrund ihrer Lebensumstände höhere Ausgaben haben. Der Mehrbedarf soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände höhere Kosten haben, diese auch decken können. Es geht darum, eine angemessene Lebensqualität und soziale Teilhabe für alle Bürgergeld-Empfänger zu gewährleisten. Neben Menschen mit Behinderungen gelten Mehrbedarfe auch für Schwangere und Alleinerziehende, wobei die Höhe des Mehrbedarfs dort von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig ist. Auch wer eine spezielle Ernährung benötigt, hat Anspruch auf Mehrbedarfszahlungen.

Menschen mit einer Schwerbehinderung und dem Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) können einen Mehrbedarf von 17 Prozent ihres Regelsatzes erhalten. Dies gilt für schwerbehinderte Menschen, die gegebenenfalls erwerbsunfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und an Maßnahmen zur Teilhaben am Arbeitsleben teilnehmen, haben laut Paragraf 21 SGB II Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelsatzes. Diese Konstellation haben wir auch als Grundlage für die Berechnungen in der folgenden Tabelle genommen.

Regelbedarfsstufe Regelbedarf 2023 Regelbedarf 2024 Regelbedarf 2025 Mehrbedarf 2023 Mehrbedarf 2024 Mehrbedarf 2025 Gesamt 2025
1 502 Euro 563 Euro 563 Euro 175,70 Euro 197,05 Euro 197,05 Euro 760,05 Euro
2 451 Euro 506 Euro 506 Euro 157,85 Euro 177,10 Euro 177,10 Euro 683,10 Euro
3 402 Euro 451 Euro 451 Euro 140,70 Euro 157,85 Euro 157,85 Euro 608,85 Euro

Übrigens: 2025 könnte das Bürgergeld abgeschafft werden. Die CDU will die Sozialleistung streichen und durch eine neue Grundsicherung ersetzen.