Julius Bretzel

Wer in Deutschland seinen Job verliert, kann unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben: das Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zum Bürgergeld, das eine Sozialleistung ist, wird das Arbeitslosengeld als sogenannte Versicherungsleistung definiert. Das Arbeitslosengeld muss nach dem Jobverlust beantragt werden. Eine Frage, die sich Betroffene dann beim Ausfüllen des Antrags stellen, lautet: Sollte man das Dispositionsrecht anwenden? Was dahintersteckt, wann dies Sinn macht, und welche Folgen es für den Anspruch haben kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Antrag auf Arbeitslosengeld: Was ist das Dispositionsrecht?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist dabei abhängig vom bisherigen Verdienst. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erhält bis zu einem bestimmten Höchstbetrag entweder 60 oder 67 Prozent des vorherigen Netto-Gehalts von der Arbeitsagentur. Und auch die Dauer, für die das Geld ausgezahlt wird, ist individuell und zeitlich auf maximal 24 Monate begrenzt, je nachdem, wie lange Betroffene zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt sie sind. Aufgrund dieser zeitlichen Beschränkung gibt es das Dispositionsrecht. Es ist im §137 des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB) III formuliert und wirkt sich auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes aus. Aber was regelt es?

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, kann bestimmen, dass der Anspruch nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.“ Mit dem Dispositionsrecht kann man die Auszahlung des Arbeitslosengeldes also auf einen späteren Zeitpunkt disponieren, daher der Name.

Die Bundesagentur für Arbeit betont allerdings: „Das Dispositionsrecht kann nur auf Antrag gewährt werden und nur solange, wie das bereits beantragte Arbeitslosengeld noch nicht bewilligt ist.“ Vom Dispositionsrecht können also nur Antragsteller Gebrauch machen, die noch kein Arbeitslosengeld bekommen. Ist der Bewilligungsbescheid einmal da, ist das Recht verstrichen.

Übrigens: Unter Umständen können auch Selbstständige Arbeitslosengeld bekommen. Wenn aber kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann unter Umständen das Bürgergeld für ein Existenzminimum garantieren.

Arbeitslosengeld-Antrag: Wann ist es sinnvoll, das Dispositionsrecht zu nutzen?

„Vom sogenannten Dispositionsrecht kann jeder Gebrauch machen“, schreibt die Bundesagentur für Arbeit. Allerdings sei es nicht immer sinnvoll. Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen die Disposition Vorteile bringen kann. Das ist immer dann der Fall, wenn sich das Dispositionsrecht auf den Anspruch des Arbeitslosengeldes auswirkt: „In Frage kommt das Dispositionsrecht, wenn sich dadurch eine längere Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld ergibt (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)“, schreibt die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld: Welchen Einfluss hat das Dispositionsrecht auf den Anspruch?

Wenn man durch das Recht also die Arbeitslosengeld-Auszahlung so weit aufschieben kann, dass sich durch die Vollendung eines neuen Lebensjahres eine höhere bzw. längere Auszahlung ergibt, macht es wirtschaftlich Sinn, das Recht zu nutzen. Dann bekommt man zwar später Geld, dafür aber entsprechend mehr oder länger.

Auch wenn der Antragsteller mit dem ehemaligen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit oder ohne Abfindung abgeschlossen hat, kann das Dispositionsrecht sinnvoll sein. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, für eine Beratung zum Dispositionsrecht mit der Leistungsabteilung der zuständigen Arbeitsagentur in Kontakt zu treten, um mehr darüber zu erfahren, ob eine Disposition der Zahlung sinnvoll ist.

Übrigens: Wenn man arbeitslos ist, weil man selbst gekündigt hat, kann man mit einer Sperrzeit belegt werden und erhält dann für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Manche Antragsteller wissen nicht, dass man beim Arbeitslosengeld auch einen Vorschuss ausgezahlt bekommen kann. Oder sie fragen sich, ob das Arbeitslosengeld auch rückwirkend ausgezahlt werden kann.