Die Neue Grundsicherung ist offenbar beschlossene Sache. Sie soll das Bürgergeld ablösen, da sind sich Union und SPD im Rahmen der Sondierungs- und Koalitionsgespräche einig geworden. Mit ihr kommen strengere Regelungen für Empfängerinnen und Empfänger. Der wohl brisanteste Punkt: Die Neue Grundsicherung soll einen Bewerbungszwang beinhalten. Wer diesen missachtet, soll strenge Sanktionen zu spüren bekommen.
Neue Grundsicherung: Bewerbungszwang und Stärkung der Vermittlung
„Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es in dem Arbeitspapier „Arbeit und Soziales“, das im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD entstanden ist. Es ist einer der brisantesten Sätze, der auf den zehn Seiten zu finden ist, immerhin bedeutet er letztlich einen Bewerbungszwang. Allerdings wird nicht konkretisiert, wie eine aktive Bemühung – beispielsweise in Form von einer festgelegten Anzahl an Bewerbungen – auszusehen hat. Konkrete Anweisungen für die Empfängerinnen und Empfänger sind wohl frühestens mit dem Koalitionsvertrag zu erwarten. Womöglich erst dann, wenn die Neue Grundsicherung in Kraft tritt.
Klar ist: Um den Arbeitssuchenden unter die Arme zu greifen, sollen mehr Mittel für die Vermittlung in die Hand genommen werden. Und zwar „mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich“, wie dem Papier zu entnehmen ist. Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit sollen die Bemühungen der Arbeitssuchenden unterstützen, „indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält“, sind sich Union und SPD einig: „Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen schnellstmöglich in vermittelt werden.“
Falls Vermittlungshemmnisse auftreten, sollen diese durch eine bessere Qualifizierung, Reha-Maßnahmen und eine bessere Gesundheitsförderung überwunden werden. Dadurch soll eine dauerhafte Integration der Personengruppe in den Arbeitsmarkt gelingen.
Bewerbungszwang bei Neuer Grundsicherung: Welche Sanktionen drohen?
Einerseits möchten Union und SPD Vermittlungshürden beseitigen, andererseits Personen sanktionieren, die sich bei der Vermittlung selbst im Weg stehen. Sanktionen sollen „im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern“ verschärft werden. „Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können. Dabei werden wir die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen“, heißt es im Arbeitspapier.
Die Sanktionen sollen bis zu einem „vollständigen Leistungsentzug“ reichen. Dieser soll dann vorgenommen werden, wenn durch eine Empfängerin oder einen Empfänger der Grundsicherung wiederholt eine „zumutbare Arbeit“ verweigert wird. Da gibt es nur ein Problem: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat 2019 in einem Grundsatzurteil verfügt, dass die Grundsicherung nicht unter einen Wert von 30 Prozent gekürzt werden darf. Eine komplette Streichung ist daher ebenfalls unrechtmäßig.
„Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“, schreiben Union und SPD in ihrem Arbeitspapier. Wie diese Aussage mit dem Plan des vollständigen Leistungsentzugs zusammenpasst, wird nicht klar. Friedrich Merz (CDU) deutete im Wahlkampf an, dass er es bei den Sanktionen auf ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts ankommen lassen möchte. „Mal sehen, was Karlsruhe dazu sagt“, sagte Merz in der ARD-Wahlarena zu seinen Sanktionsplänen.
Übrigens: Die Neue Grundsicherung bringt auch eine Schonzeit für Vermögen mit.