Was ist Stand der Dinge am Gründonnerstag und Ostersamstag? In der Nacht zum Dienstag haben Bund und Länder mit Blick auf stark steigende Corona-Infektionszahlen beschlossen, in der kommenden Woche zwei Tage – den Gründonnerstag und den Karsamstag – als „Ruhetage“ zu definieren. Faktisch bedeutet das, beide Tage sollen wie Sonn- und Feiertage behandelt werden.
Was heißt das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer haben an diesen Tagen frei. „Grundsätzlich bedeutet das zwei zusätzliche Urlaubstage für die Arbeitnehmer, die auch bezahlt werden müssen“, sagt der auf Verbraucher- und Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Markus Mingers. In Berufsgruppen, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit Standard sei, etwa bei Pflegern oder Krankenschwestern, dürfte gearbeitet werden, wenn der Betrieb das als nötig erachte.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber?
In ihrer jetzigen Form gehe die Regelung zu Lasten der Arbeitgeber, sagt Experte Mingers. Immerhin müssten sie finanziell in Vorleistung gehen, ohne dafür eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu erhalten.
Was ist mit Lohnzuschlägen für Sonn- und Feiertage?
Auch diese seien parallel der gewöhnlichen Sonn- und Feiertagsregeln vom Arbeitgeber zu entrichten, sagt der Experte.
Was ist, wenn Arbeitnehmer den Gründonnerstag und den Karsamstag bereits frei genommen haben?
„In diesem Fall müssen die Tage dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden“, sagt Mingers. Andererseits dürfen Arbeitnehmer, die partout an den beiden Tagen Arbeiten wollen, das nicht. Es gelte hier quasi „ein Berufsverbot für 2 Tage“.
Warum ist trotzdem alles unsicher?
Die rechtliche Umsetzung obliegt laut Mingers in jedem Fall den Ländern. Sie müssen die entsprechenden Feiertagsgesetze ändern. Das gilt übrigens auch wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert werden soll, um die Regel durchzudrücken, wie es Südwest-Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vorgeschlagen hat. Auch dann müssten die Länder die Umsetzung mit Rechtsverordnungen erledigen. „Das ist Ländersache, und die Zeit drängt“, sagt Mingers. Denn streng genommen müssen noch die Landesparlamente zustimmen.
Könnten sich die Arbeitgeber wehren?
„Zusätzliche Feiertage ohne Kompensation des Ausfalls an Arbeitszeit bedeuteten einen Grundrechtseingriff“, sagt Mingers. Die Arbeitgeber könnten daher versuchen, einstweilige Verfügungen gegen die entsprechenden Verordnungen der Länder zu erwirken.
Was kostet der Feiertags-Lockdown die Wirtschaft?
Der Verband Gesamtmetall geht von massiven Einbußen aus. Eine Verbandssprecherin sagte unserer Zeitung, allein die Entgeltausfälle für einen Tag beliefen sich bundesweit für die Metall- und Elektroindustrie auf etwa eine Milliarde Euro. Branchenübergreifend gehen Schätzungen von Ausfällen von rund sieben Milliarden Euro durch die zwei zusätzlichen Feiertage aus.
Wie sind die Reaktionen aus der Wirtschaft?
Selten gab es aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen so drastische Ablehnung einer Maßnahme. „Die Unternehmer laufen bei uns Sturm wie noch nie zuvor“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Schwarzwälder Industrieverbands WVIB, Christoph Münzer. Unzählige Stimmen seien fassungslos über den „konfusen Aprilscherz“, der wenig bringe, viel koste und noch mehr Fragen auslöse, die derzeit nicht beantwortet werden könnten. Die Regelung sorge für „ein großes Durcheinander“, so Münzer. Lieferketten würden unterbrochen, Arbeits- und Schichtpläne durchkreuzt. Offen sei auch die Frage, wer mit Ausnahmegenehmigung arbeiten dürfe und ob dann Feiertagszuschläge gezahlt werden müssten.
Auch vom Handwerk hagelte es Kritik, auch an der Landesregierung. Dass die Landesregierung am Dienstag nicht in der Lage gewesen ei zu erklären, was die Beschlüsse konkret für das Land und seine Unternehmen bedeuteten, „macht uns fassungslos“, sagte Südwest-Handwerker-Präsident Rainer Reichhold. Arbeitstage kurzerhand zu Feiertagen zu erklären, ohne zu sagen, wie das Ganze umgesetzt werden soll, gehe nicht.
Ist der Ärger gerechtfertigt?
Gesetzliche Feiertage sind generell ungleich verteilt – sowohl was die Bundesländer als auch was die unterschiedlichen Jahre angeht. Manchmal ist auch der Arbeitnehmer der Dumme, nämlich dann, wenn Feiertage auf einen Sonntag fallen.