Der Bodensee ist mit der Deutschen Bahn immer schwieriger zu erreichen. Die nahezu endlosen Diskussionen um die Anbindung der Gäubahn nach Stuttgart zeigen auf, dass die Bahnverantwortlichen und viele Politiker nicht an einem effektiven Fernverkehr der Bahn interessiert sind. Doch auch die immer noch dramatische Unpünktlichkeit der Bahn im Fernverkehr (im Februar 2024 waren gerade einmal knapp 67 Prozent der Züge pünktlich) erleichtert den Umstieg vom Auto auf die Bahn in keiner Weise.
Eine berufliche Fahrt des Autors dieser Zeilen von Singen über Karlsruhe nach Essen und zurück sollte insgesamt rund 8,5 Stunden betragen, es wurden durch Verspätungen und dadurch verpasste Anschlüsse über elf Stunden. Eine wichtige Mitgliederversammlung wurde versäumt, Abendtermine mussten abgesagt werden.
Die Entschädigungen der Bahn für diese Verspätungen sind geradezu lächerlich. Bis zu einer Stunde Verspätung, die Bahn schaut hier auf die Minute, gibt es gar nichts, bei über 60 Minuten sind es 25 Prozent des Fahrpreises, 50 Prozent ab 120 Minuten – eine Erstattung von Taxikosten wird sehr selten gewährt, nur wenn es wirklich nicht weitergeht. Doch was habe ich als Geschäftsreisender davon, dass es einen Teil des Fahrpreises zurückgibt? Nichts, denn die Erstattung muss ich als Einnahme verbuchen, die Fahrt war einfach etwas günstiger.
Eine Erstattung für die vertane Zeit, verpasste Termine und eine miserable Kommunikation gibt es nicht. 2022 hat die Bahn an 3,8 Millionen Reisende gerade einmal 92,7 Millionen Euro gezahlt, dies sind 24,40 Euro im Schnitt. Eine lächerliche Summe.
Dies ist für die Bahn keinerlei Anreiz, pünktlicher zu sein oder die Kommunikation mit den Reisenden zu verbessern, wenn etwa der Zug von Singen nach Karlsruhe einfach in Baden-Baden endet. Der Milliarden-Verlust der Bahn ist keine Ausrede für das Verhalten gegenüber den Kunden.
Andere Lage bei anderem Recht
Würde das allgemeine Vertragsrecht für die Bahnunternehmen gelten und nicht wie bisher Ersatzansprüche weitgehend ausgeschlossen sein, sähe die Lage anders aus: Man hätte Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten, könnte die Mehrkosten für versäumte Termine und zusätzliche Reisen geltend machen.
Man könnte daran denken, die vertane Zeit als „Schmerzensgeld“ geltend zu machen, so wie es die Rechtsprechung bei vertaner Urlaubszeit kennt. Auch bei verspäteten Flügen gibt es deutlich mehr.
Dies würde aber den Willen des Gesetzgebers voraussetzen, etwas ändern zu wollen. Dies ist nicht erkennbar, die Bahn und ihre Verspätungen sind für die Politik nahezu sakrosankt, Boni werden an die Führungsspitze der Deutschen Bahn AG, obwohl im Besitz des Bundes, trotz allem Ärger weiterbezahlt. So gerne man mit der Bahn fährt, beruflich kann man sich auf die Bahn nicht mehr verlassen, eingeplante Zeitfenster helfen auch nicht.
Wer die Bahn stärken will, der muss wohl auch über Sanktionen für die massiven Organisationsmängel nachdenken. Rechtlich möglich wäre dies.