Wo und wie kann ich einen Kleinen Waffenschein beantragen?
Wer einen Antrag stellt muss volljährig sein und seine Eignung nachweisen können. Dazu gehören die körperliche und geistige Eignung, keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis. Welche Behörde für die Ausstellung zuständig ist, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Konstanz ist das Amt für Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen zuständig. Laut einem Sprecher der Stadtverwaltung Konstanz kostet das Beantragen einmalig 50 Euro.
Was ermöglicht er?
Mit ihm können erlaubnisfreie Waffen in der Öffentlichkeit geführt werden. Dabei handelt es sich um sogenannte SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und mit einem Siegel versehen wurden. Grundsätzlich dürfen diese Waffen auch ohne Schein erworben werden. Er bezieht sich lediglich auf das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit. Ausnahmen sind beispielsweise Konzerte, Demonstrationen, Fußballspiele oder Weihnachtsmärkte. Pfeffersprays die als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet sind, können ohne Schein geführt werden.
Muss der Waffenschein irgendwann verlängert werden?
"Nein, er wird unbefristet ausgestellt", erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung Konstanz auf Nachfrage. Allerdings würde die Behörde alle drei Jahre die Waffenscheinbesitzer überprüfen, etwa indem das polizeiliche Führungszeugnis angefordert wird.
Gilt er auch im Ausland?
"Der Schein kann nur für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden", erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung Konstanz. Wer seine SRS-Waffe beispielsweise mit in die Schweiz nehmen möchte, muss das mit den dortigen Behörden klären.
Was droht mir, wenn ich ohne Kleinen Waffenschein eine Schreckschusspistole mit mir führe?
In der Öffentlichkeit darf eine SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein nicht geführt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Was ist der Unterschied zum Großen Waffenschein?
Ein Großer Waffenschein erlaubt das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Um an so einen Waffenschein zu gelangen, brauch es neben der Volljährigkeit und einem einwandfreien Führungszeugnis auch einen guten Grund, weshalb die Waffe gebraucht wird. Außerdem muss sich der Antragssteller mehreren Prüfungen unterziehen.