Sind Sie geimpft? Wenn die Antwort ja lautet, bringt das im Alltag gewisse Erleichterungen. Nur welche eigentlich genau und worauf muss man je nach Impfstoff und Impfzeitpunkt achten? Das kann aus dem Stand kaum noch jemand beantworten. Alles wirkt unendlich kompliziert – man kann es aber vereinfachen.
Stand: 19. Januar 2022. Unter der 2G-Regel versteht man, dass derjenige genesen oder geimpft ist, unter der 2G-Plus-Regel, dass er zudem getestet ist. Jedoch gibt es hier Ausnahmen. Sie sind in den Szenarien erklärt. Einen Überblick über alle Regeln in den einzelnen Alltagsbereichen in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Szenario 1: Ich bin dreifach geimpft
Sie haben es einfach. Egal welche drei Impfstoffe das in welcher Abfolge waren, Sie dürfen in Baden-Württemberg auch unter der 2G-Plus-Regel ohne Test hinein – Ausnahme ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, hier muss jeder einen Schnelltest vorweisen können.
Zeitlich begrenzt ist der Booster-Status derzeit nicht – selbst wenn die Booster-Impfung über sechs Monate zurückliegt, bleibt sie Stand heute uneingeschränkt als 2G-Plus gültig. Ob Sie zusätzlich auch noch an Corona erkrankt waren, ist deswegen unerheblich, da Dreifachgeimpfte ohnehin bereits dauerhaft die strengsten Regeln erfüllen.
Szenario 2: Ich bin zweifach geimpft – egal mit welchem Impfstoff und ohne zwischenzeitliche Corona-Infektion
Hier gelten Sie, unabhängig von den verwendeten Impfstoffen, mindestens als 2G. Dieser Status läuft in Deutschland bisher auch dann nicht ab, wenn die zweite Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, ein Jahr beträgt derzeit die Gültigkeit. Ab 1. Februar soll eine Zweifachimpfung nur noch 270 Tage lang als vollständige Impfung gelten.
Auch die 2G-Plus-Regel können zweifach Geimpfte in Baden-Württemberg erfüllen – und zwar dann, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Sie können dann also beispielsweise ohne Test in die Gastronomie.
Bisher galten Menschen mit der Kombination Johnson&Johnson plus Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech als geboostert. Das gilt in Baden-Württemberg aber nicht mehr. Auch diese Kombination gilt nur noch als normale Zweifachimpfung mit den oben beschriebenen Regeln.
Szenario 3: Ich bin einfach geimpft – egal mit welchem Impfstoff und ohne zwischenzeitliche Corona-Infektion
Bisher musste man hier unterscheiden, zwischen Einfachgeimpften mit Johnson&Johnson und alle anderen. Doch das ist seit 18. Januar in Baden-Württemberg Geschichte, jeder, der nur einmal geimpft ist, gilt als nicht-immunisiert – selbst wenn die Impfung mit dem vermeintlichen Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson erfolgte. Aus allen 2G- und 2G-Plus-Bereichen sind Einmalgeimpfte ausgeschlossen.
Szenario 4: Ich bin genesen, aber ungeimpft
Hier sind die Regeln klar: 28 Tage nach dem ersten Test-Nachweis der Infektion gilt man als genesen. Dann erfüllt man bis drei Monate nach dem ersten Testnachweis die 2G-Plus-Regeln in Baden-Württemberg. Danach erfüllen einfache Genesene weder 2G-Plus noch 2G.
Einen Vorteil haben ungeimpfte Genesene aber: Sie benötigen nur eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten, also 2G zu erfüllen und in den ersten drei Monaten nach dieser einen Impfung dann auch 2G-Plus.
Szenario 5: Ich bin zweifach geimpft und nach der zweiten Impfung an Corona erkrankt
Eine Corona-Erkrankung gilt in Deutschland nicht als Booster. Somit bleibt in dieser Konstellation nur ein dauerhafter 2G-Status durch die vollständige Impfung und in den ersten drei Monaten nach der Infektion der 2G-Plus-Status. Um diesen dauerhaft zu erhalten, müssen sich Genesene zum dritten Mal impfen lassen – unabhängig davon, welche Impfstoffe bisher verwendet wurden. Auch die Stiko empfiehlt diese Auffrischimpfung Genesenen drei Monaten nach ihrer Erkrankung.
Szenario 6: Ich wurde ein Mal geimpft und bin dann an Corona erkrankt
Dann gilt diese Erkrankung als zweite Impfdosis – allerdings nur, wenn sie mindestens vier Wochen nach der ersten Dosis auftrat. Als vollständig geimpft gilt man dann jedoch erst ab dem 29. Tag nach dem Nachweis der Infektion. Dieser 2G-Status gilt derzeit 365 Tage lang, ab 1. Februar sollen es noch 270 Tage sein. Gleichzeitig gilt man durch die abgelaufene Infektion bis drei Monate nach ihrem Nachweis auch als 2G-Plus.
Tritt die Erkrankung innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung auf, gilt man nicht als vollständig geimpft und benötigt eine zweite Dosis.
Szenario 7: Ich darf mich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen
Dann dürfen Sie dennoch überall rein. Allerdings müssen Sie bei 3G, 2G und 2G-Plus immer einen aktuellen Schnelltest vorzeigen können und den Nachweis erbringen, dass Sie sich nicht impfen lassen dürfen – im Normalfall also ein ärztliches Attest.