Wird Marcel K. doch noch wegen Mordes verurteilt? Nach einer Revision, die von Staatsanwalt und Nebenklage eingereicht wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, das Urteil der vierten Strafkammer des Landgerichts Konstanz aufzuheben.

Entsprechende SÜDKURIER-Informationen bestätigte Kai Hamdorf, Richter und Sprecher am BGH. Das heißt: Es wird einen weiteren Prozess gegen Marcel K. geben. Dieser findet ebenfalls am Landgericht Konstanz statt, nur vor einer anderen als Schwurgericht zuständigen Strafkammer.

Bisher gibt es noch keine Informationen, wann dieser neue Prozess beginnen könnte. K. bleibt auch nach Aufhebung des Urteils weiter in Haft.

Marcel K. war im Juni 2023 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Er gestand, seine Freundin, die 24 Jahre alte Sabrina P. aus Stockach, mit einem Kabel erdrosselt zu haben. P. hinterließ zwei Kinder, K. ist der Vater eines Kindes.

Warum das erste Urteil überraschte

Das nun verworfene Urteil hat im Juni viele Prozessbeobachter überrascht. Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach plädierte auf Mord aus niederen Beweggründen, aber ohne besondere Schwere der Schuld.

Rechtsanwalt Gerhard Zahner, der Sabrina P.s Schwester als Nebenklägerin vertrat, kündigte bereits unmittelbar nach dem Richterspruch an, Revision einzulegen. Mordmerkmale seien eindeutig gegeben, sowohl die niederen Beweggründe als auch die Heimtücke, sagte er damals dem SÜDKURIER. Es müsse klar sein, dass der Angeklagte ein Mörder und kein Totschläger sei.

Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein sagte im Juni in seiner Urteilsbegründung: „Es ist eine undankbare Aufgabe, in einem solchen Fall ein gerechtes Urteil zu fällen.“ Auch wenn das Gericht davon ausgehe, dass sich die Tat im Wesentlichen so ereignet hat, wie vom Angeklagten in seinem Geständnis geschildert, bleibe vieles im Dunkeln. Der Bundesgerichtshof lege die Latte für eine Verurteilung wegen Mordes sehr hoch. Und die Kammer sehe die erforderlichen Mordmerkmale nicht als gegeben an.

Die genaue Begründung des BGH für die Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet. Bisher ist nur klar, dass die Überprüfung des Urteils Rechtsfehler ergeben hat.