Zumindest die Einreise in die Schweiz sollte für unverheiratete Paare funktionieren, während es auf deutscher Seite weiter schwierig bleibt. Denn in der Schweiz galt bislang eine informelle Regelung, wonach „binationale Paare, die ihre Partnerschaft glaubwürdig machen können, wenn möglich einreisen“ dürfen, wie der Sprecher des Staatssekretariats für Migration, Daniel Bach, dem SÜDKURIER noch am Montag wissen ließ.

Doch nun scheint alles anders. Plötzlich muss ein Härtefall vorliegen, um als unverheirateter Partner einreisen zu dürfen. Das Staatssekretariat für Migration verspricht Klärung – möglicherweise schon am morgigen Freitag, hieß es auf Anfrage.

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Viele Leserbriefe erreichen uns von frustrierten Menschen, die ihre Partner endlich wieder sehen wollten, zur Grenze fuhren und abgewiesen wurden.

Die Unsicherheit darüber, was gilt und was nicht, ist groß. Eine Leserin schreibt uns: „Es macht den Anschein, dass die Behörden mit der Anzahl der Gesuche überfordert sind und aus diesem Grund die Beschränkungen wieder geändert wurden.“

Doch was genau hat sich geändert? Wir haken nach und haben die wichtigsten Fragen für Betroffene noch einmal zusammengetragen.

Wer gehört zur Kernfamilie?

In einer E-Mail schreibt der Sprecher uns, dass unverheiratete Paare als Ausnahmen gelten, die unter den „Besuch der Kernfamilie“ fallen. Das Problem: Unter dem Punkt „Besuch der Kernfamilie“ in den Ausnahmebestimmungen für das Einreiseverbot in die Schweiz sind nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder in den Beispielen aufgeführt.

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Dürfen unverheiratete Partner grundsätzlich in die Schweiz einreisen?

Nein. Grundsätzlich gilt: „Es gibt für unverheiratete Paare keinen rechtlichen Anspruch auf Einreise.“ Wohl aber gibt es die Möglichkeit, die Einreise im Sinne einer Ausnahme zu beantragen, sagt der Sprecher des Staatssekretariats für Migration.

Doch auf der Webseite der Einreisebehörde klingt die Formulierung zu unverheirateten Paaren eher nach Verbot: „Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierter Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder sind in der gegenwärtigen Phase nicht möglich“.

Gelten unverheiratete Paare als „Härtefall“?

Laut Staatssekretariat für Migration nicht automatisch. Bei unverheirateten Paaren müsse aber geprüft werden, ob ein Härtefall vorliegt, erklärt der Sprecher auf Nachfrage. „Das heißt, ob es andere oder zusätzliche Faktoren gibt, die eine Ausnahme rechtfertigen.“

Grundsätzlich gilt aber laut Informationen auf der Webseite der Behörde: „Solche Beziehungen stellen keinen besonderen Härtegrund im Sinne der Covid-19-Verordnung 2 dar.“ Zudem stehe die „große Zahl der daraus resultierenden Einreisen im Widerspruch zu den getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“. Wie groß die Zahl der verheirateten Paare ist, die einreisen dürfen, konnte das SEM auf Anfrage nicht beantworten – es werde keine Statistik geführt.

Ist eine klarere Regelung auch für unverheiratete Paare geplant?

Ja. „Wir sind daran, die Weisung zu präzisieren“, sagt der Sprecher dem SÜDKURIER. Voraussichtlich am morgigen Freitag soll es eine Änderung geben. Staatssekretär Mario Gattiker deutete bei einer Pressekonferenz des Bundesrates am Mittwoch eine mögliche Richtung an: Die Einreise bleibe für unverheiratete Paare verboten. Um eine Ausnahme im Sinn der sogenannten Härtefallregelung zu bekommen, brauche es „zusätzliche Faktoren“. Als Beispiel nannte Gattiker eine schwere Krankheit.

Welche Möglichkeit habe ich, vor meiner Einreise sicherzustellen, dass ich in die Schweiz darf?

Das Staatssekretariat für Migration hat eine E-Mail-Adresse (corona@sem.admin.ch) eingerichtet, an die sich Hilfesuchende wenden können. Paare können dort einen Antrag stellen und entsprechende Unterlagen mitsenden, die die gemeinsame Beziehung belegen.

Welche Unterlagen kann ich einreichen, um die Partnerschaft nachzuweisen?

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Da es keinen rechtlichen Anspruch für die Einreise gibt, ist auch nicht definiert, welche Nachweise akzeptiert werden und welche nicht. „Es gibt nur die Möglichkeit, das Gesuch zu begründen und jene Dokumente beizulegen, die die Ausnahme im Sinne eines absoluten Härtefalls belegen“, erklärt der Sprecher.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags?

Auf der Webseite des Staatssekretariats ist inzwischen ein Hinweis zu lesen: „Bitte beachten Sie, dass wir über 1000 Anfragen pro Tag erhalten und diese in der Regel erst nach einigen Tagen beantworten können.“ Im Schnitt müssten Antragsteller mit mehreren Tagen rechnen, bevor sie eine Antwort auf ihr Gesuch bekommen, sagt der Sprecher der Behörde.

Ist mein Antrag für eine Einreiseerlaubnis nun hinfällig?

Nicht automatisch. „Die Anträge auf Bewilligung im Sinne eines Härtefalls sind nicht hinfällig“, versichert der Sprecher: „Aber es ist davon auszugehen, dass die allermeisten Gesuche abgelehnt werden, da kein Härtefall vorliegt.“

Was kann ich tun, wenn ich abgewiesen werde?

Die Beamten könnten in Zweifelsfällen das Staatssekretariat für Migration (SEM) befragen, hieß es weiter. Wenn jemand zu Unrecht abgewiesen werde, könne der Betroffene eine Verfügung verlangen, erklärt der Sprecher weiter. Diese kann dem SEM vorgelegt und dort auch Beschwerde eingereicht werden. Dort wird der Fall dann geprüft.

Wird meine bereits erteilte Einreiseerlaubnis jetzt ungültig?

Nein. Diese Bewilligungen bleiben gültig, beruhigt Sprecher Bach auf Nachfrage: „weil hier ja ein Härtefall anerkannt wurde“. Paare, die also bereits eine Einreiseerlaubnis erhalten haben, müssen sich keine Gedanken machen. In den Einreisedokumenten ist normalerweise eine Einreiseerlaubnis „unabhängig von der Besuchsdauer und Häufigkeit“ erteilt. Die Option „andere wichtige Gründe aufgrund eines glaubhaft gemachten Sachverhaltes“ gilt damit weiterhin.

Eine Leserin berichtet uns, dass sie sich persönlich an das Staatssekretariat für Migration gewendet habe. Dort erfährt sie, dass der Besuch des Partners kein besonderer Härtefall mehr sei. Mehr noch: „Die Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellte Bewilligung hat deshalb ihre Gültigkeit verloren.“

Der SÜDKURIER hakt erneut nach beim Staatssekretariat für Migration. Und erfährt: „Da wurden offenbar einzelne Anfragen falsch beantwortet.“ Der Sprecher habe die Bestätigung der Behörde, „dass diese Ausnahmebewilligungen weiterhin gültig sind“.