Bis voraussichtlich 26. November gelten in Österreich strenge Ausgangsbeschränkungen, zudem sind bis 6. Dezember fast alle Geschäfte geschlossen. Sind damit Ausflüge Richtung Bregenzerwald für Deutsche unmöglich geworden? Nein. Mehr dazu und zu anderen Fragen im Überblick:
Was gilt nun in Österreich?
Ab sofort gilt bis 26. November eine Ausgangssperre in Österreich – man darf das Haus nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Jedoch sind diese Sonderregeln zahlreich: Man darf etwa das Haus verlassen, um anderen Personen zu helfen, enge Angehörige zu besuchen, einzukaufen, arbeiten zu gehen, für Sport und Spaziergänge. Zudem haben nur noch Drogerien, Supermärkte, Banken, Post und Kfz- und Fahrradwerkstätten geöffnet und auch das nur von 6 bis 19 Uhr. Apotheken und Tankstellen dürfen länger öffnen.
Die Gastronomie darf nur Speisen zur Abholung anbieten. Hotels sind für Touristen geschlossen. Ebenso stehen Seilbahnen und Gondeln still.
Was bedeutet das für deutsche Touristen?
Das Wichtigste: Es gibt keinerlei Grenzschließungen oder Einreisebeschränkungen, wie das österreichische Sozialministerium auf SÜDKURIER-Anfrage betont. Aber: Auch Deutsche unterliegen der Ausgangsbeschränkung, wenn sie in die Alpenrepublik einreisen. Man darf dort also nicht grundlos und ohne konkretes Ziel herumfahren.
Darf man also nicht mehr zu Wanderungen nach Österreich?
Doch. Denn das Sozialministerium informiert klar, dass es keine Regeln gibt, wo Spaziergänge stattzufinden haben, die ja eine erlaubte Ausnahme der Ausgangsbeschränkung sind. Jeder in Österreich kann also mit dem Auto zu einer beliebigen Stelle fahren, um dort einen Spaziergang zu machen, zu wandern, Rad zu fahren oder zu joggen.
Gibt es eine Beschränkung der Gruppengröße in Österreich?
Ja, es dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen. Diese dürfen wiederum aus maximal sechs Erwachsenen und sechs Minderjährigen bestehen.
Darf ich meine österreichischen Freunde in ihrer Wohnung besuchen?
Nein, sagt das Sozialministerium. Das Problem ist hier der Weg zu den Freunden: Ein Freundschaftsbesuch ist in der Regel kein triftiger Grund, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen, die Fahrt an sich wäre also nicht erlaubt.
Ausnahme: Man hat auch ansonsten sehr regen physischen Kontakt mit de, „in der Regel mehrfach wöchentlich“ wie es das Ministerium beschreibt. Dann ist der Besuch erlaubt.
Was gilt für Familien- und Partnerbesuche in Österreich?
Enge Angehörige (Partner, Eltern, Kind) dürfen besucht werden, dabei dürfen auch mehr als zwei Haushalte zusammenkommen und auch Übernachtungen sind dort erlaubt.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz nach Österreich fahren?
Ja, das nennt das Sozialministerium explizit als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung.
Was müssen Baden-Württemberger bei der Ein- und Ausreise beachten?
Die Einreise ist kein Problem, Deutschland steht nicht auf der Quarantäneliste Österreichs. Umgekehrt ist das jedoch der Fall. Quarantänefrei dürfen Baden-Württemberger maximal 24 Stunden in Österreich verbringen. Wer Kind, Ehepartner oder Lebensgefährte besucht, darf das bis zu 72 Stunden ohne Quarantänepflicht. Ansonsten greifen die Quarantäne-Regeln, miteinzelnen Ausnahmen.