An diesem Sonntag läuft die aktuelle, seit dem 3. April geltende Corona-Verordnung des Landes aus. Die baden-württembergische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag turnusmäßig die Verlängerung um weitere vier Wochen bis zum 30. Mai beschlossen.
Damit gelten auch in Baden-Württemberg weiter die bisherigen, durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes im April weitgehend gelockerten Schutzmaßnahmen. Dazu gehören die Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlungen, die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Maskenpflicht bei Zahnärzten entfällt
Und eigentlich – die Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen. Aber das ist der einzige Punkt, an dem sich in der Verordnung von Montag an etwas verändert: Ausgerechnet in Zahnarztpraxen entfällt vom 2. Mai an die Maskenpflicht. So will es der Bund. „Fragen Sie mich bitte nicht, was ich davon halte“, kommentierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart.
Kretschmann hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen größeren Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, damit die Länder auf Änderungen des Infektionsgeschehens kurzfristig reagieren können. Das neue Infektionsschutz gesetzt sieht dies nicht mehr vor. Die Länder können jedoch eine Maskenpflicht in einzelnen medizinischen Einrichtungen oder eine Testpflicht in einzelnen Bereichen – etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Kitas – erlassen.