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Einfach einen neuen Bürgermeister zu wählen, scheint in der 6.000-Seelen-Stadt Alpirsbach im Kreis Freudenstadt nicht die leichteste Übung zu sein. Erst tritt ein gewählter Kandidat wegen Täuschungsvorwürfen sein Amt gar nicht erst an. Dann wird ein Kandidat gewählt, der gar nicht auf dem Wahlzettel stand. 

Und nun bei der Stichwahl tritt eine Kandidatin gegen einen leeren Wahlzettel an. Denn Amtsverwalter Norbert Beck verzichtet auf eine Teilnahme bei der zweiten Runde der Wahl. Diese Entscheidung gab er nach Auskunft des Haupt- und Ordnungsamtsleiters Marc Bader am Dienstag im Gemeinderat bekannt.

Kandidatin gegen leere Zeile

Obwohl er gar nicht kandidiert hatte, hatten für Beck am 22. Juni rund 42 Prozent der Wähler und Wählerinnen gestimmt, indem sie seinen Namen in die leere Zeile auf dem Wahlzettel schrieben. Die Kandidatin Vanessa Schmidt kam auf rund 49 Prozent der abgegebenen Stimmen. Damit war klar: Es wird eine Stichwahl geben. 

Weil sich Beck gegen eine Teilnahme ausgesprochen hatte, wird bei der Stichwahl am 13. Juli auf dem Wahlzettel nur ein Name stehen: Vanessa Schmidt. Ihr «Gegner»: eine leere Zeile. 

Laut Bader verzichtete Beck auf eine Teilnahme, weil er zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt war. So habe in Mails gestanden, er solle sich hüten, an der Stichwahl teilzunehmen, schreibt der «Schwarzwälder Bote».

Bei letzter Wahl wurden die Alpirsbacher getäuscht

Im April 2024 hatte Sven Christmann bei der Bürgermeisterwahl knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Damit gewann er die Wahl gegen Amtsinhaber Michael Pfaff. Doch weil er die Wähler aus Sicht des Landratsamts im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, annullierte die Behörde die Wahl. Christmann hätte aus Sicht des Landratsamts darüber aufklären müssen, dass er aufgrund von Ermittlungen nicht aktiv im Dienst sei.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass er neben anderen in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. «Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe.» 

Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Behörde. Nach dessen Feststellung war Christmann die Führung der Dienstgeschäfte untersagt worden wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe. 

Indem Christmann kurz vor der Wahl dementiert habe, dass er deshalb suspendiert worden sei, habe er eine bedeutsame Täuschung begangen, so das Gericht. Diese sei geeignet gewesen, das Ergebnis der Wahl gesetzwidrig zu beeinflussen. Sein Anwalt teilte mit, Christmann werde keine Rechtsmittel einlegen. 

Gegen Christmann soll am 4. Juli ein Strafprozess vor dem Landgericht beginnen. Die Außenstelle Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe hat laut einem Sprecher sechs Verhandlungstermine bis zum 8. August angesetzt.