Die 2000-Seelen-Gemeinde Todtmoos liegt am südlichsten Rand des Schwarzwalds im Landkreis Waldshut – alles ganz beschaulich. Seit Jahren aber tobt ein Streit, der im heilklimatischen Kurorts für Aufregung sorgt und auch überregional Frauen, Feministen und Verfechter des „Equal Pay“ auf den Plan ruft.

Der Kampf um gleiches Gehalt der ehemaligen Bürgermeisterin Janette Fuchs, die Ende April vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolgreich gegen ihre Gemeinde klagte, geht jetzt in die nächste Runde.

Insgesamt 43.500 Euro stehen Fuchs zu

Von 2014 bis 2022 war Fuchs Bürgermeisterin von Todtmoos. Nach Beschluss des Gemeinderates wurde sie damals aber nur in die Besoldungsgruppe A14 eingestuft und damit niedriger als ihr Vorgänger Herbert Kiefer bei seiner Amtseinführung im Jahr 1990.

Erst ab der Mitte ihrer achtjährigen Amtszeit wurde sie in die nächst höhere Besoldungsgruppe A15 eingestuft und war so auf gleicher Stufe wie ihr männlicher Vorgänger.

Damit hätte sie sich auch abgefunden, sagte sie dem SÜDKURIER im Mai nach der Gerichtsverhandlung. Das Fass zum Überlaufen gebracht habe die Tatsache, dass ihr – ebenfalls männlicher – Nachfolger Marcel Schneider, der seit 2022 im Amt ist, gleich zu Beginn seiner Amtszeit vom Gemeinderat in die höhere Gruppe eingestuft worden sei.

„Das war einfach nicht fair“, sagte Janette Fuchs – das Verwaltungsgericht Freiburg stimmte ihr zu und hat die Gemeinde Todtmoos zu einem Schadensersatz von 36.500 Euro und einer Entschädigung von 7000 Euro verurteilt.

Situation der beiden ehemaligen Bürgermeister sei nicht vergleichbar

Das Urteil lässt die Gemeinde Todtmoos aber nicht auf sich sitzen.

Wie ein Anwalt der Gemeinde dem SÜDKURIER mitteilte, hat die Gemeinde Berufung gegen das Urteil eingelegt. „Die Gemeinde Todtmoos weist den der Entscheidung grundlegenden Vorwurf einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts weiterhin entschieden zurück“, heißt es da.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Situationen zum Zeitpunkt der jeweiligen Amtseinführung der beiden Ex-Bürgermeistern sei nicht miteinander vergleichbar, so die Begründung der Gemeinde. Schließlich gebe es Unterschiede bei den Einwohnerzahlen, beim Umfang und Schwierigkeitsgrad der Arbeit zwischen 1990 und 2014 ohne, dass „es Anhaltspunkte für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts“ geben würde.

Deshalb sei die jeweilige Entscheidung der Gemeinderäte zur Gehaltseinstufung berechtigt gewesen, verlautet der Anwalt.

Gleiches Argument scheiterte in Freiburg

Selbiges Argument hat zumindest vor dem Verwaltungsgericht Freiburg nicht gezogen – damals glaubte die Vorsitzende Richterin Katharina Jann nicht, dass die Aufgaben der Bürgermeister zwischen 1990 und 2014 so viel leichter geworden seien, als dass es ein geringeres Gehalt rechtfertigen würde.

Ob die Gemeinde Todtmoos damit einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erzielen wird, wird sich zeigen. Im Berufungsverfahren wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg dort geprüft.

Janette Fuchs kämpft weiter

„Bei mir hat sich gar nichts geändert“, sagt Janette Fuchs auf Anfrage des SÜDKURIER. „Ich stehe nach wie vor hinter meiner Klage und meinen Äußerungen“, sagt sie. Die Arbeit von Frauen sei dabei genauso wertvoll wie die der Männer. „Wir sind alle gleich wertvoll“, findet die ehemalige Bürgermeisterin. „Und deshalb muss ich gleichermaßen bezahlt werden.“

Marcel Schneider ist seit 2022 Bürgermeister von Todtmoos. Für eine Stellungnahme war er nicht zu erreichen.
Marcel Schneider ist seit 2022 Bürgermeister von Todtmoos. Für eine Stellungnahme war er nicht zu erreichen. | Bild: Andreas Böhm

Sie werde Frauen weiterhin dazu ermutigen, sich bei Ansprüchen zu Wort zu melden, sagt sie. „Ich bin das Thema auf keinen Fall leid. Hier geht es um Gerechtigkeit“, sagt sie.

Der SÜDKURIER hat bei der Gemeinde nachgefragt, welche Kosten der andauernde Gerichtsprozess eigentlich verursacht. Bis zur Veröffentlichung des Artikels konnte die Gemeinde die Frage nach den Kosten nicht beantworten.