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   Die Haftstrafen gegen zwei junge Männer wegen Anschlagsplänen auf eine Synagoge oder eine andere jüdische Einrichtung sind rechtskräftig. Wie das Landgericht Heilbronn mitteilt, wurde die Revision gegen das Urteil zurückgenommen.

Das Gericht hatte am 24. Januar einen 25 Jahre alten Deutschen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord zu insgesamt sechs Jahren in Haft verurteilt. Sein zur Tatzeit 18 Jahre alter Komplize bekam wegen Beihilfe als Heranwachsender eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten (Aktenzeichen: 15 KLs 331 Js 57240/24 jug.).

Angeklagte hatten sich radikalisiert

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die beiden im Frühjahr vergangenen Jahres im Internet zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt verabredet haben. Nach Einschätzung des Gerichts waren beide fest entschlossen, möglichst viele willkürlich ausgewählte Personen in der Öffentlichkeit zu töten und danach den Märtyrertod zu sterben.

Auslöser für die Pläne sei die Radikalisierung der Angeklagten gewesen. Beide Angeklagte hatten im Prozess umfassend gestanden und um Entschuldigung gebeten.