Mit diesem Vorstoß hat der baden-württembergische Verkehrsminister kürzlich am Hochrhein für einen Sturm der Entrüstung gesorgt: In einem Schreiben informierte Winfried Hermann die Landräte und Bürgermeister der Region darüber, die Planung für die A 98 nicht länger unterstützen zu wollen. Damit schlug er nichts anderes vor, als die Hochrhein-Autobahn zu kippen und durch eine dreispurige Bundesstraße zu ersetzen.
Am Bodensee fühlt man sich da an die Debatte um die B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg erinnert. Dass die neue Bundesstraße vierspurig gebaut werden soll, galt in der Region eigentlich schon lange als gesetzt. Im August 2019 allerdings die Überraschung: Hermann brachte bei der Eröffnung des B-31-Abschnitts bei Überlingen den dreispurigen Ausbau für die Strecke zwischen Meersburg und Immenstaad ins Spiel.

Statt eines „autobahnähnlichen Ausbaus mit vier Spuren plus zwei Standstreifen“ sollte eine abgespeckte Variante zumindest genauer untersucht werden, so der Minister. Auch nach der Festlegung auf die sogenannte Vorzugsvariante B1 hält er an der Forderung fest, dass die Trasse nur mit drei statt vier Spuren geplant werden soll. Die Entscheidung hierzu liegt allerdings beim Vorhabenträger – also beim Bund. Und der hat sich im August 2021 für einen vierstreifigen Neubau entschieden.
Könnten die Planer davon in Zukunft noch abrücken?
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist eine vierspurige Trasse mit Seitenstreifen aufgrund „der Verkehrssicherheit, der Arbeitssicherheit für das Straßenbetriebspersonal sowie der Charakteristik des Streckenverlaufs“ geboten. „Eine Reduzierung des Regelquerschnitts ist aus den zuvor genannten Gründen nicht vorgesehen“, so eine Ministeriumssprecherin.
Mit seiner Zustimmung zur Variante B1 hat der Bund das Regierungspräsidium beauftragt, die nächsten Schritte vorzubereiten, das ist zunächst die endgültige Linienbestimmung. Die dafür nötigen Gutachten sollen bis zum Sommer fertiggestellt werden. „Anschließend können die Unterlagen zusammengestellt werden, die für die Veröffentlichung und Anhörung zur Linienbestimmung notwendig sind“, betont Katrin Rochner, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums.
Wann gilt das Vorhaben eigentlich als genehmigt?
Die Planunterlagen müssen auch vom Regierungspräsidium bewertete Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange enthalten, erläutert Katrin Rochner. Eine Abstimmung mit betroffenen Bundesministerien sei ebenso wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. „Aufgrund dieser erforderlichen Abstimmungen und Beteiligungen kann derzeit noch kein Zeitpunkt für den Abschluss der Linienbestimmung genannt werden.“
Beim Verfahren zur Linienbestimmung handle es sich allerdings um ein rein verwaltungsinternes Verfahren, das keine Rechtswirkung gegenüber Dritten außerhalb der Verwaltung entfaltet. Mit der Linienbestimmung werde dem Regierungspräsidium der geplante Streckenverlauf der B 31-neu vom Bund bestätigt, so die Sprecherin weiter. Eine endgültige Entscheidung, wo und wie die neue Trasse gebaut werden kann, werde erst mit beziehungsweise nach dem Planfeststellungsverfahren erfolgen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss – und dem Ende der Klagefrist – wird Baurecht geschaffen.
Waren die Planer nicht schon einmal so weit wie heute?
Doch! Einst galt die Variante 7.5 als günstigste und konfliktärmste Lösung. Mit Optimierungen wurde daraus die Variante 7.5 W2. Diese Linie wurde vom Bundesministerium für Verkehr im Jahr 2006 bestimmt und diente daraufhin als Grundlage für den Weiterbau der B 31-neu. Noch im selben Jahr wurde das Projekt allerdings vorerst auf Eis gelegt.
„Aufgrund zahlreicher Projekte war die Kapazität der Planer damals erschöpft“, sagte Projektleiter Matthias Kühnel vom Regierungspräsidium Tübingen dazu im Sommer 2018. Daher seien zunächst Projekte umgesetzt worden, die im Planungsprozess weiter fortgeschritten waren. 2014/2015 war der Anschub zur Fortsetzung des Verfahrens aus der Region gekommen und im Regierungspräsidium ein Planungsteam neu aufgebaut worden.