Am 1. Oktober wählte der Gemeinderat den SPD-Fraktionschef Dieter Stauber zum neuen Bürgermeister. Ob oder wann er dieses Amt antreten kann, ist aktuell in der Schwebe. Denn einer der zehn Mitbewerber um das Amt hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 22. Oktober beantragt, der Stadt vorerst zu untersagen, Dieter Stauber als Bürgermeister zu ernennen. Das bestätigt das Gericht auf Nachfrage. Das Regierungspräsidium Tübingen, an das sich der Mitbewerber schon vor der Wahl gewandt hatte, erklärt, dass es in diesem Fall „keinen Anlass für eine aufsichtsrechtliche Intervention“ gesehen habe.

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Um das Verfahren trotzdem prüfen zu lassen, hat der Antragsteller, der anonym bleiben will, die einstweilige Anordnung beantragt. Er fürchtet, seinen guten Ruf in Fachkreisen zu gefährden, und will nicht als schlechter Verlierer dastehen. Doch die Wahl von Stauber empfindet er als „Farce“.

Beigeordneten-Wahl in der Gemeinderatssitzung am 1. Oktober, Dieter Stauber sticht Ole Kruse mit 25 zu 14 Stimmen.
Beigeordneten-Wahl in der Gemeinderatssitzung am 1. Oktober, Dieter Stauber sticht Ole Kruse mit 25 zu 14 Stimmen. | Bild: Christina Bömelburg/Katy Cuko/Kerstin Mommsen

Er moniert, dass durch Klüngelei im Gemeinderat keine Bestenauslese unter den Bewerbern stattgefunden habe und der Kreis der potenziellen Bewerber und damit Konkurrenten zu Stauber bewusst klein gehalten worden sei. Mit dem nun gewählten Bürgermeister habe ein fachlich ungeeigneter Kandidat den Zuschlag erhalten, obwohl es deutlich qualifiziertere Bewerber gegeben habe. Er erfülle die meisten Kriterien der Stellenausschreibung nicht oder nicht ausreichend. Das Besetzungsverfahren an sich beklagt der Antragsteller nicht. Auch ein weiterer Mitbewerber gab unserer Zeitung gegenüber zu Protokoll, er halte das Verfahren im Hinblick auf die Bestenauslese „für rechtlich fragwürdig“.

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Für den freien Posten im Rathaus hatte die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht und schickte mit Stauber ihren eigenen Fraktionschef ins Rennen. Er war unter den letztlich neun Bewerbern um das Amt – zwei hatten vorzeitig zurückgezogen – jedoch nahezu der Einzige, der über keinerlei Erfahrung in der kommunalen Verwaltung verfügt. Der Diplom-Verwaltungswirt-Polizei (FH) und Kriminalhauptkommissar war zehn Jahre für das Landesamt für Verfassungsschutz und seit 2002 als Leiter beziehungsweise stellvertretender Leiter der Datenstation im Polizeipräsidium tätig.

Vier Bewerber durften sich persönlich vorstellen

Anders die Mitbewerber, deren Namen und Vita unserer Zeitung vorliegen, obwohl sie bis zuletzt aus Datenschutzgründen geheim gehalten wurden. Persönlich vorstellen durften sich den Fraktionen vor der Wahl neben Stauber und dem Ravensburger Ole Kruse, die sich letztlich auch dem Gemeinderat präsentierten, nur noch zwei Bewerber. Einer ist Haupt- und Personalamtsleiter einer kleinen Gemeinde, der andere Fachbereichsleiter im Rathaus einer Stadt, die vier Mal so groß ist wie Friedrichshafen.

Dieter Stauber im Gemeinderat.
Dieter Stauber im Gemeinderat. | Bild: Christina Bömelburg/Katy Cuko/Kerstin Mommsen

Drei Kandidaten hatten diese Chance nicht: Eine Juristin, die in einer deutschen Großstadt eine Beteiligungsgesellschaft leitete und Chefin des Wirtschaftsreferats in einem kleineren Rathaus wurde. Ein Bürgermeister a.D. und ein Bewerber mit Führungserfahrung, der auf fast 20 Jahre öffentlichen Dienst verweisen kann – als Kämmerer, Bürgermeister und Dezernent einer Stadt mit 120 000 Einwohnern.

Stadtverwaltung: Übliches und rechtlich zulässiges Verfahren

Auf die Frage, warum solche Bewerber im Gegensatz zum Ratskollegen Dieter Stauber nicht die Chance erhielten, sich dem Gemeinderat persönlich vorzustellen, heißt es aus dem Rathaus, dies sei ein übliches und rechtlich zulässiges Verfahren. „Alle Kandidaten, die ihre Bewerbung bis zum Wahlgang nicht zurückgezogen hatten, standen auf dem Stimmzettel und konnten vom Gemeinderat gewählt werden“, erklärt Stadtsprecherin Monika Blank. Aus den Ratsunterlagen geht hervor, dass die vollständigen Bewerbungsunterlagen nur bei OB Brand eingesehen werden konnten.

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Über die Auswahl der Kandidaten für die Vorstellungsrunden entschied eine Kommission, die deckungsgleich mit dem Ältestenrat der Stadt ist, in dem alle Fraktionschefs und Oberbürgermeister Andreas Brand versammelt sind. Stauber wurde hier vom designierten SPD-Fraktionschef Wolfgang Sigg vertreten. Im Ältestenrat war ursprünglich auch der Fahrplan für die Bürgermeisterwahl entworfen worden, den das Regierungspräsidium allerdings kassiert hatte. Der war zeitlich so eng gefasst, dass externe Kandidaten keine reelle Chance hatten, sich zu bewerben.

Entscheidung am 13. November

Nach Auskunft des Gerichtssprechers ist eine Entscheidung am 13. November vorgesehen. Damit dürfte der Antragsteller den Rechtsweg ausgereizt haben. Da er seine Bewerbung um den Bürgermeisterposten unmittelbar vor der Wahl – nicht als Einziger – zurückgezogen hatte, dürfte ihm nach Auskunft Albrecht Mors, Pressesprecher beim Verwaltungsgericht, der Weg einer Konkurrentenklage versperrt bleiben.