Nun ist es amtlich, worüber in der Stadt schon seit langem spekuliert wurde. In einer Pressemitteilung teile Dieter Stauber am Donnerstag mit, dass er sich als Beigeordneter für den Geschäftsbereich des Dezernates II beworben hat. "Sehr gerne möchte ich diese verantwortungsvolle Aufgabe in Friedrichshafen – meiner Geburts-und Heimatstadt – übernehmen", schreibt Stauber.

Stauber will Erfahrung in die Verwaltung einbringen

Den derzeitigen SPD-Fraktionschef im Friedrichshafener Gemeinderat und Vorsitzenden der Kreis-SPD zieht es offenbar vom Ratstisch weg hin zum Bürgermeisterbüro im Rathaus. "Mit dem gleichen Engagement, das ich seit 2004 im Gemeinderat und in vielen anderen Organisationen einbringe, möchte ich nun hauptamtlich in der Verwaltung wirken. Meine Erfahrung in der Gremienarbeit und der Kommunalpolitik sind hier von Vorteil", schreibt Stauber in seiner Bewerbung.

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Die Bürgermeisterwahl wird am 1. Oktober stattfinden, der Gemeinderat selbst stimmt darüber ab. Den neuen Bürgermeister erwartet ein Grundgehalt von 9000 Euro Grundgehalt plus 450 Aufwandsentschädigung, so hatte es die Häfler Stadträte entschieden. Der 50-jährige SPD-Kreisvorsitzende wollte schon zwei Mal hauptberuflich in die Politik wechseln. 2009 kandidierte er bei der Oberbürgermeister-Wahl in Friedrichshafen, zog sich aber mit 17 Prozent der Stimmen vor dem zweiten Wahlgang zurück. Die Wahl gewann Andreas Brand. 2016 wollte der Kriminalhauptkommissar für den Wahlkreis Bodensee das Landtags-Mandat der SPD erringen. Er erreichte mit 10,1 Prozent der Stimmen aber ein niederschmetterndes Ergebnis.

Politikwissenschaftler sieht Bewerbung kritisch

Im Gespräch mit dem SÜDKURIER äußerte sich der Tübinger Politikwissenschaftler Hans-Georg Wehling schon beim Bekanntwerden der Bewerbungspläne Staubers kritisch zu einem solchen Wechsel aus der Politik in die Verwaltungsspitze. Selbst wenn in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg geregelt sei, dass Parteien ein Vorschlagsrecht für Dezernenten haben, "sollte Fachlichkeit die Prämisse bei der Stellenbesetzung sein", so Wehlings Urteil im Mai.