Wer derzeit in Friedrichshafen unterwegs ist, dem fallen die neuen E-Scooter sofort auf. Sie stehen am Graf-Zeppelin-Haus, direkt in der Innenstadt oder mitten im Wohngebiet. „Wir wollten in Friedrichshafen eine alternative Fortbewegungsmöglichkeit anbieten und eine weitere Fortbewegungsmöglichkeit auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität schaffen“, begründet Andrea Kreuzer, städtische Pressesprecherin, die Anschaffung der E-Scooter.
Drei Monate dauert die Testphase des zuständigen Unternehmens Tier. So lange werden die Roller in der Stadt bleiben, wie es danach weitergeht, sei derzeit noch nicht absehbar. Laut Stadtsprecherin Kreuzer ist der erste Eindruck der E-Scooter gut: „Sie werden gerne von Häflern und Gästen gefahren.“
Auch seitens des Anbieters Tier habe es an die Stadt eine positive Rückmeldung gegeben. In Friedrichshafen sei das Angebot an den ersten zwei Wochenenden im Vergleich zu anderen Städten der südlichen Region am besten angenommen worden.
Doch wie funktioniert das mit den E-Scootern eigentlich? Wer darf damit fahren und welche Regeln gelten für Nutzer? Der SÜDKURIER hat eine Probefahrt gemacht.
1. Einrichtung der App auf dem Handy
Voraussetzungen für die Fahrt mit einem öffentlichen E-Scooter in der Zeppelinstadt: Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ein Handy besitzen. Denn das Leih-System wird über eine eigene App organisiert. Sie heißt „Tier“, genau wie das Unternehmen, das die E-Scooter bereitstellt.
Nachdem der Nutzer die App heruntergeladen hat, wird er aufgefordert, einige Daten anzugeben, etwa den Name und eine Mailadresse – an die Adresse wird später eine Rechnung geschickt. Auch eine Bezahlart muss ausgewählt werden, der Rollerfahrer kann zwischen einer Zahlung mit PayPal oder Kreditkarte wählen.
2. Die Suche nach einem Roller
Ist die App eingerichtet, öffnet sich automatisch eine Karte. Alle E-Scooter im Umkreis werden angezeigt. Auch die Entfernungen vom eigenen Standort und den Rollern werden auf der Karte angezeigt. Wichtig: Die GPS-Funktion am Handy muss eingeschaltet sein, sonst funktioniert die App nicht.

Bei einem Versuch des SÜDKURIER stehen beispielsweise zwei Roller unterhalb des Graf-Zeppelin-Hauses. Bis dorthin sind es laut Karte etwa 400 Meter vom aktuellen Standort. Auf geht‘s also in Richtung E-Scooter.

3. Einchecken – und bereit zur Abfahrt
Wenige Minuten später ist der ausgewählte Roller erreicht. Ordentlich aufgestellt steht er neben einem weiteren Elektro-Gefährt. Die App auf dem Handy zeigt an, dass der Roller noch 30 Kilometer weit fahren kann, bis der Akku leer ist. Sollte reichen für einen kleinen Ausflug durch die Stadt.
Ein Klick auf „Fahrt beginnen“ und die Kamera am Handy öffnet sich. Nun muss der Nutzer den QR-Code am Roller scannen. Und dann kann es auch schon losgehen.

Das Freischalten des Rollers kostet den Fahrer 1 Euro. Danach läuft auf dem Bildschirm eine Uhr – für jede angefangene Minute werden 0,15 bis 0,23 Euro fällig. Das gibt das Unternehmen Tier auf seiner Internetseite bekannt.

4. Die Fahrt geht los
Die Probefahrt startet in Richtung Uferstraße. Doch halt: Neben einem Verbotsschild für Fahrradfahrer steht nun auch ein Schild, das E-Scootern die Einfahrt in die Uferstraße verbietet. Also einmal umgedreht und an der Friedrichstraße entlang in Richtung Innenstadt.

Das Anfahren gelingt einfach. Mit dem Fuß vom Boden wegstoßen, den Hebel an der rechten Seite des Lenkers herunterdrücken – und los geht es. Der Roller beschleunigt recht schnell. Also wieder etwas runter vom Gas. Im Zweifel gibt es an beiden Seiten des Lenkers Bremsen, wie beim Fahrrad.
Auf dem Fahrradweg geht es dann auch die Friedrichstraße entlang in Richtung Romanshorner Platz. Eigentlich ist die Fahrt mit dem Roller ganz angenehm. Zumindest so lange, bis das Kopfsteinpflaster kommt: Es rattert und wackelt so sehr, dass der Kopf schmerzt.

5. Abstellen am richtigen Ort
Weil die Fahrt über das Kopfsteinpflaster lästig ist, wird die Probefahrt am Edeka beendet. Ein Blick auf die App bestätigt: Hier darf der E-Scooter abgestellt werden. Wäre der Romanshorner Platz als rote Zone gekennzeichnet, dürfte der Roller dort nicht geparkt werden.

Ein Klick auf „Fahrt beenden“ und die App zeigt den Preis für die Fahrt an – 2,50 Euro. Etwas mehr als sechs Minuten hat es vom Graf-Zeppelin-Haus bis zum Edeka gedauert. Und es dauert nur wenige Augenblicke, dann trudelt auch schon die Rechnung ins Mail-Postfach.

Fazit: E-Scooter können eine Alternative sein
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, der ist in jedem Fall schneller unterwegs als zu Fuß. Und das kann ein Vorteil sein, wenn man es eilig hat. Das Fahren ist angenehm, solange es nicht über Kopfsteinpflaster geht. Wenn der Nutzer mit dem Roller nur eine kleine Strecke zurücklegt, kann sich das preislich im Vergleich zu einem Busticket durchaus lohnen. In jedem Fall ist man mit einem E-Scooter flexibler als mit dem ÖPNV.
Doch die Roller bringen auch einige Nachteile mit, wie etwa das Risiko der Unfallgefahr – gerade für Fahrer, die ohne Helm unterwegs sind. Auch die eigene Fitness leidet: Wer zu Fuß geht, der bewegt sich. Wer auf dem E-Scooter steht, der bewegt sich nicht.
E-Scooter können also eine Alternative zu Fortbewegungsmitteln wie Auto, Bus oder Fahrrad sein – es gibt aber auch Gründe, auf den Roller zu verzichten und lieber zu Fuß zu gehen.