Seit rund einer Woche sind rund 200 Elektro-Roller mehr in Friedrichshafen unterwegs. Und wie kommen sie an? Bei Facebook ist sowohl von einer praktischen oder auch „coolen“ Sache, die Spaß macht, die Rede, als auch von „überflüssigem Spielzeug“. Die dort ebenfalls zu findende Annahme, dass der Umgang nicht allzu sorgsam ausfallen dürfte, scheint in Summe unbegründet. „Grundsätzlich gehen die Nutzerinnen und Nutzer in Friedrichshafen sorgfältig mit den E-Scootern um“, teilte Florian Anders, Sprecher des Anbieters Tier Mobility, jedenfalls eine Woche nach Beginn der Testphase auf SÜDKURIER-Anfrage mit. Ein anderer Nutzungsaspekt sorgt jedoch für Unmut.

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Die Sache mit dem richtigen Abstellen – „grundsätzlich gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ heißt es auf der Webseite der Stadt hierzu unter anderem – wird offenbar stellenweise zur Herausforderung. Eigentlich habe er die Roller positiv gesehen, schreibt etwa ein Nutzer des Portals „Sag‘s doch“. Schon nach wenigen Tagen habe sich seine Meinung aber geändert. Der Grund: Die Roller würden auf Gehwegen „einfach abgestellt, sogar quer im Weg“. Ähnliche Schilderungen sind auch bei Facebook zu finden: „Da kommt keiner mit dem Fahrrad, Rollstuhl oder Kinderwagen durch.“

Das mit dem Abstellen der ausleihbaren Elektro-Roller erfordert offensichtlich noch Übung: Dieses Exemplar lag am Dienstagnachmittag am ...
Das mit dem Abstellen der ausleihbaren Elektro-Roller erfordert offensichtlich noch Übung: Dieses Exemplar lag am Dienstagnachmittag am Waldrand an der Zeppelinstraße, nahe der Bushaltestelle ZU Seemoser Horn. | Bild: Andrea Fritz

Was ist beim Parken denn zu beachten?

Zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehört fraglos, dass andere an einem abgestellten Roller vorbeikommen, ohne dabei als Fußgänger auf die Straße ausweichen zu müssen. Laut Stadt ist beim Parken außerhalb der für die E-Scooter empfohlenen Abstellflächen zu beachten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert und eine freizuhaltende Gehwegbreite von zwei Metern eingehalten werden.

Immerhin: Den Radweg blockiert dieser E-Scooter – rechts im Gebüsch gerade noch so auszumachen – nicht. Und doch ist auch ...
Immerhin: Den Radweg blockiert dieser E-Scooter – rechts im Gebüsch gerade noch so auszumachen – nicht. Und doch ist auch hier beim Parken noch Luft nach oben. | Bild: Lena Reiner

In der App des Verleihers Tier wird zum „verantwortungsbewussten“ Parken aufgefordert: Blindenleitsysteme, Zufahrten oder der öffentliche Verkehr sollen nicht blockiert werden. Auf Privatgrundstücken oder in Hinterhöfen haben die E-Scooter, die aufrecht abgestellt gehören, ebenso wenig verloren wie auf Grünflächen.

Was passiert mit E-Scootern, die wenig zentral abgestellt wurden oder die im Weg stehen?

Aktiv umgeparkt werden die E-Scooter nach Auskunft von Florian Anders nur in Ausnahmefällen und wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht gemietet wurden. „Behindernd oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden hingegen laufend im Zuge des Batteriewechsels und der Wartungsarbeiten umgeparkt und repositioniert“, teilt der Unternehmenssprecher außerdem mit.

In der Innenstadt, hier an der Karlstraße oberhalb des Uferparks, ist es leichter, einen geeigneten Ort zum Abstellen der Elektro-Roller ...
In der Innenstadt, hier an der Karlstraße oberhalb des Uferparks, ist es leichter, einen geeigneten Ort zum Abstellen der Elektro-Roller zu finden. | Bild: Christina Bömelburg

Ein lokales Team könne per E-Mail an support@tier.app sowie unter Telefon 0 30/56 83 86 51 über falsch abgestellte Fahrzeuge informiert werden. Auch Eigentümer, die nicht möchten, dass Elektro-Roller auf ihrem Grundstück abgestellt werden, können sich per E-Mail melden. „Unser Team richtet dort dann eine entsprechende Sperrzone ein, sodass die Miete auf dem Grundstück nicht beendet werden kann“, so Anders. Generell gilt aber: „Die E-Scooter sollten nur im öffentlichen Raum abgestellt werden und so platziert werden, dass sie für andere Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.“

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Und wenn der Umgang doch weniger sorgsam ist?

Wer einen der Elektro-Roller als letzter registrierter Nutzer ordnungsgemäß abgestellt hat, muss nicht befürchten, zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn anschließend jemand Drittes weniger sorgsam damit umgeht. In den meisten Fällen lasse sich anhand der Bewegungsdaten beziehungsweise der GPS-Position des E-Scooters zweifelsfrei belegen, ob der letzte Nutzer oder doch Dritte für einen Schaden verantwortlich sind, heißt es seitens Tier. „Da meist nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der letzte Mieter beziehungsweise die letzte Mieterin für den Schaden verantwortlich ist, tragen wir die Kosten meist selbst“, so Florian Anders.

Werden E-Scooter allerdings in Gewasser geworfen, handle es sich in der Regel um gezielten Vandalismus. Und: „Für das verantwortungslose Handeln von Randalierern haben wir kein Verstandnis und verfolgen Fehlverhalten gemeinsam mit den ortlichen Behorden und der Polizei.“