Es gibt Städte und Kommunen, die fördern die Elektromobilität ihrer Einwohner mit Zuschüssen. Auch die Stadt Friedrichshafen beteiligt sich mit bis zu 1000 Euro am Kauf eines E-Rollers oder eines E-Lastenrades – vorausgesetzt, es wird Ökostrom oder Eigenstrom für den Betrieb verwendet.

13 Förderanträge für E-Roller und E-Lastenräder in diesem Jahr

Das Antragsformular findet man online im Rahmen des städtischen Förderprogramms „Klimaschutz durch Energiesparen“. Dieses Förderprogramm verrät erst auf den zweiten Blick, dass es sich dabei, unter anderem, um die Förderung von E-Rollern und E-Lastenrädern handelt. Und das Angebot scheint wenig bekannt zu sein, denn im gesamten Jahr 2021 sind lediglich 13 Förderanträge eingegangen, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt.

„Was nützt ein Förderprogramm, wenn niemand davon weiß.“
Thomas Zirkel, E-Roller-Händler aus Markdorf

Thomas Zirkel, der sich in Markdorf auf den Handel mit E-Rollern und E-Scootern spezialisiert hat, sagt: „Was nützt ein Förderprogramm, wenn niemand davon weiß.“ Er selbst habe im Sommer per Zufall davon erfahren. Ein Kunde habe ihm davon erzählt. Seither informiere er die Menschen, die zu ihm kommen, über die Fördermöglichkeit.

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„Ich hätte mir gewünscht, über Förderprogramme und sonstige Zuschüsse der Stadt Friedrichshafen und des Stadtwerks am See informiert zu werden, denn ich würde gern Informationsmaterial für meine Kunden bereitlegen.“ Allerdings sei diesbezüglich bis heute niemand auf ihn zugekommen. Das wundere ihn, sagt Zirkel. „Es liegt doch nahe, regionale Partnerschaft im Fachhandel zu suchen.“

Für Antragsteller besteht freie Händlerwahl

Monika Blank, Pressesprecherin der Stadt Friedrichshafen, erklärt auf Anfrage: „Das Förderprogramm Klimaschutz durch Energiesparen richtet sich ausschließlich an Häfler Bürger, Unternehmen oder Vereine.“ Wo der E-Roller oder das E-Lastenfahrrad nach Bewilligung des Zuschusses gekauft werde, sei dem Antragsteller allerdings selbst überlassen. Er könne also auch außerhalb Friedrichshafens zu einem Händler gehen.

Gebrauchte Fahrzeuge werden den Angaben der Stadt zufolge nicht gefördert. Ebenso wenig die kleineren E-Scooter, denn der Verbraucher soll möglichst den Roller oder das Auto mit Verbrennungsmotor ganz durch einen Elektroroller ersetzen, so der Gedanke dahinter. Das könne ein E-Scooter nicht leisten.

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Voraussetzungen für die städtische Förderung

Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf des E-Rollers oder E-Lastenrades gestellt werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 1000 Euro. Gebrauchtfahrzeuge werden nicht gefördert. Die Förderung der Elektromobilität gilt nur für in Friedrichshafen ansässige Privatpersonen, Kleinunternehmer, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Den Antrag findet man auf der Homepage der Stadt.

Auszufüllen sind nur Seite 4, Punkt 3.8 auf Seite 13 sowie Seite 14 des Antrags. Mit dem ausgefüllten Formular müssen das Angebot für das Fahrzeug sowie der Nachweis eines Stromvertrags mit Ökostromtarif oder der Nachweis, dass Eigenstrom verwendet wird, eingereicht werden. Die Unterlagen gehen dann per E-Mail an: umwelt@friedrichshafen.de oder per Post an folgende Anschrift: Stadt Friedrichshafen, Amt für Stadtplanung und Umwelt, Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt, Riedleparkstr. 1, 88045 Friedrichshafen. Zur Auszahlung der bewilligten Zuschüsse müssen dann noch die Kopie der Rechnungen und der Zahlungsnachweis vorgelegt werden.

Energieversorger gewährt Zuschuss von 50 Euro

Auch für E-Scooter gibt es eine Förderung – theoretisch jedenfalls. Wenn man einen E-Scooter beim Stadtwerk am See kauft und dort Stromkunde mit Ökotarif ist, erstattet der Energieversorger 50 Euro, genau wie für ein E-Bike oder ein E-Mofa. Das Angebot gilt aber nur dann, wenn man den E-Scooter bei einem der Vertragshändler des Stadtwerks kauft.

Derzeit kein E-Scooter-Kauf beim Stadtwerk möglich

Die SÜDKURIER-Recherche ergab allerdings, dass noch keiner der elf Vertragshändler E-Scooter anbietet. Deshalb kann die 50 Euro nur bekommen, wer seinen E-Scooter direkt beim Stadtwerk kauft und den Antrag im gleichen Jahr einreicht. Doch hier liegt das nächste Problem: Beim Stadtwerk einen Scooter zu kaufen, ist derzeit nicht möglich, weil die Kundenzentren coronabedingt geschlossen sind und der Online-Shop offline ist – er habe sich nicht gerechnet, heißt es zur Begründung.

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Immerhin: Wer in diesem Jahr bereits einen E-Scooter beim Stadtwerk am See gekauft hat, kann den Zuschuss noch bis zum Jahresende beantragen. Das Formular gibt es zum Download auf der Homepage und der Antrag kann online eingereicht werden. Achtung, nicht verwirren lassen: Auch wenn auf dem Formular lediglich von E-Rollern die Rede ist, sind damit die kleineren E-Scooter gemeint, wie das Stadtwerk auf SÜDKURIER-Anfrage erklärt.