„Ich wollte es nicht, aber es ist halt so passiert“, sagte der Angeklagte zum Tatvorwurf, seine Bekannte am 6. August vergangenen Jahres mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. „Erst hat sie mir eine Schelle gegeben und dann ich ihr.“ Dabei sei es aber bei einem Schlag, der Nasenbluten bei der jungen Frau ausgelöst hat, geblieben. Dies bestätigte eine Frau, die in der Friedrichshafener Metzstraße Zeugin der lautstarken Auseinandersetzung gewesen war.
Zwei Monate zuvor hatte er eine andere Bekannte mit Pfefferspray attackiert
Warum der 25-jährige Mann eine andere Bekannte zwei Monate zuvor, ebenfalls in Friedrichshafen, mit Pfefferspray attackiert hat, wollte er vor Gericht auch auf mehrmaliges Nachfragen nicht sagen. „Es war ein großer Fehler und ich habe das schon am nächsten Tag bereut“, räumte er ein. Die Polizeibeamtin, die den Fall aufgenommen hatte, berichtete, dass es wohl um 25 Euro für Drogen gegangen sei.
Gesprüht habe er aber nicht in die Augen, sondern nur gegen den Brustkorb. Richter Märkle empfahl ihm, die Wirkung von Pfefferspray doch selbst mal im Freien und mit Abstand an sich auszuprobieren. „Auch wenn nur das Dekolletee getroffen wird, erleidet das Opfer massive Schmerzen“, betonte Märkle. Nicht umsonst handle es sich um eine gefährliche Körperverletzung.
Beide Frauen waren als Zeugin geladen, erschienen jedoch nicht für ihre Aussage im Tettnanger Amtsgericht. Da das Opfer der Pfeffersprayattacke unentschuldigt fernblieb, muss es mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. „Beide Damen sind im Umgang nicht einfach“, stellte Märkle aufgrund von Telefonaten beziehungsweise Briefen fest.
Richter Märkle nach Urteilsverkündung: Bewährung ist nicht selbstverständlich
Der Angeklagte war für seine bisherigen Straftaten, die von Diebstählen über das unerlaubte Mitführen einer Waffe – in seinem Fall ein Teleskopschlagstock beim Seehasenfest – bis zur vorsätzlichen Körperverletzung reichen, mit Geldstrafen davongekommen. Nach der Verkündung des Urteils nahm Richter Märkle den jungen Mann ins Gebet: „Was Sie 2020 für eine Entwicklung hingelegt haben, ist keine schöne Sache.“ Die Bewährung sei nicht selbstverständlich. Nur die Chance auf die baldige Arbeitsstelle und den anstehenden Wegzug von Friedrichshafen lasse ihn hoffen, dass der 25-Jährige künftig straffrei bleibe.