Fast täglich werde sie danach gefragt, am Wochenende sogar zwei oder drei Mal am Tag, schildert Claudia Zillich. Sie betreibt das Café Karamell an der Ecke Paulinen-/Kleinebergstraße in Friedrichshafen. „Dann muss ich sagen, dass ich keinen Kuchen zum Mitnehmen verkaufe“, sagt sie. Oft folge daraufhin eine kleine Diskussion.

„Ich möchte meine Gäste hier verwöhnen“, sagte Claudia Zillich, die das Café Karamell betreibt und sich Verständnis seitens ...
„Ich möchte meine Gäste hier verwöhnen“, sagte Claudia Zillich, die das Café Karamell betreibt und sich Verständnis seitens der Gäste wünscht. | Bild: Lena Reiner

Maria Arnaldos hat in ihrem ‚The Secret Café‘ direkt an der Fahrradbrücke im Metzquartier zwar ein Schild in die Kuchenvitrine gestellt, auf dem steht, dass der Außer-Haus-Verkauf von Kuchen nicht erlaubt sei. Dennoch bleibt es auch hier nicht immer bei der bloßen Frage.

Maria Arnaldos betreibt das „The Secret Café“ in der Möttelistraße.
Maria Arnaldos betreibt das „The Secret Café“ in der Möttelistraße. | Bild: Lena Reiner

Wollten die Café-Betreiberinnen Kuchen auch zum Mitnehmen verkaufen, hätte das ordentlich Zusatzaufwand zur Folge. Schon für den Verkauf vor Ort gelten strenge Regeln. Und auch der Außer-Haus-Verkauf ohne Konditor oder Bäcker ist in Deutschland nur in Ausnahmen erlaubt – und die sind teuer und zeitaufwendig. Da für sie das Bewirten der Gäste im Café im Zentrum stehe, sei das daher gar keine Option für sie, sagt Claudia Zillich und ergänzt: „Es gibt ja genug Cafés mit Konditorei, die die Kuchen für Zuhause verkaufen.“

„Wäre mit dem Tätigkeitsbild eines Konditors vergleichbar“

„Die Begründung findet sich im Handwerksrecht“, erläutert Lena Mielke von der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. „Findet ein regelmäßiger Außer-Haus-Verkauf von selbstgemachten Kuchen oder Sahnetorten im größeren Umfang statt oder wird auf Bestellung gebacken, ist das ein Indiz für ein handwerksfähiges Gewerbe, denn diese Tätigkeit wäre mit dem Tätigkeitsbild eines Konditors vergleichbar.“

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Das Handwerksrecht sei eine besondere Ausprägung des Gewerberechts, erklärt Mielke weiter. Während in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit herrsche, also jede und jeder sich mit einem Gewerbe selbstständig machen könne, bedürfe es für das Führen eines Handwerksbetriebes bei zulassungspflichtigen Handwerken besonderer Qualifikationen.

Wunsch nach Verständnis seitens der Gäste

Als Problem sieht Claudia Zillich die Regelung nicht. „Ich finde nur schade, zu wie vielen Diskussionen das führt. Manche Gäste versuchen dann, uns zu überreden. Es würde ja keiner sehen. Dabei wäre das ganz schön riskant, die Strafen sind hoch“, sagt sie. Sie würde sich wünschen, dass Gäste das Verbot einfach akzeptierten.

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„Als ich das Café eröffnet habe, sagte mir das Gesundheitsamt, ich solle ein paar Kurse bei der Industrie- und Handelskammer belegen, und da wurde uns auch gesagt, dass wir Kuchen nicht für Zuhause verkaufen dürfen, wenn wir nicht Konditor oder Bäcker sind“, schildert Maria Arnaldos. Es gebe Ausnahmen, sei ihr gesagt worden, doch so richtig erklären habe diese niemand können. So habe sie sich damit abgefunden, dass sie Kuchen nur im Café ihren Gästen servieren könne.