Eine als Karpfen verkleidete Frau liegt regungslos vor dem Eingang der Messe in Friedrichshafen. Um sie herum stehen Menschen, die Schilder mit den Aufschriften „Angeln: Mord ist dein Hobby“ und „Fische fühlen Schmerz“ hochhalten. Im Inneren der Halle findet zeitgleich die Angler-Messe Aqua-Fisch statt. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte am Freitag, 8. März, mit einer Protestaktion gegen die Messe Aufsehen erregt.

Überrumpelt wurde die Messe von den Aktivisten nicht. Im Gegenteil: Stadt, Polizei und Veranstalter der Aqua-Fisch waren im Vorfeld informiert. Doch gehört das Gelände nicht der Messe GmbH und ist damit privater Raum? Warum hat sie den Protest nicht unterbinden lassen?

Messe kann kein Hausrecht anwenden

Die Messe in Friedrichshafen ist in zwei Gesellschaften aufgeteilt. Die Besitzergesellschaft ist die Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH. Diese „ist zuständig für den Erwerb und die Erstellung von Grundstücken und Gebäuden sowie deren Verwaltung. Außerdem vermietet sie diese an die Messe Friedrichshafen GmbH“, erklärt Stadtsprecherin Monika Blank.

Ein Sensenmann hält die Angel über einem blutenden Karpfen. So sieht die Protestaktion der angereisten Aktivisten von Peta gegen die ...
Ein Sensenmann hält die Angel über einem blutenden Karpfen. So sieht die Protestaktion der angereisten Aktivisten von Peta gegen die Anglermesse Aqua-Fisch am Freitag, 8. März aus. | Bild: Daniel Vedder

Betreiberin der Messe ist die Messe Friedrichshafen GmbH. Beide können gegen solche Protestaktionen – so sie denn vorher angemeldet und von der Stadt genehmigt wurden – kein Hausrecht geltend machen und Aktivisten einfach Hausverbot erteilen. Das bestätigt Felix Klarmann, Projektleiter der Aqua-Fisch. Er verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport.

Demnach entschieden die Richter, dass nicht nur Unternehmen, die vollständig dem Staat gehören, die Versammlungsfreiheit auf ihrem Grundstück achten müssen. Das gilt dem Urteil nach auch für Unternehmen, die von der öffentlichen Hand lediglich „beherrscht“ werden: „Dies ist in der Regel der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anteile im Eigentum der öffentlichen Hand stehen“, heißt es in der Entscheidung aus dem Jahr 2011.

Gelände gehört nicht direkt der Stadt

Und damit hat dieses Urteil auch Relevanz für die Situation in Friedrichshafen. Zwar sagt Stadtsprecherin Monika Blank: „Die Stadt ist nicht unmittelbar Besitzer des Messegeländes, sondern Gesellschafter an der Besitzgesellschaft.“ Dennoch wird das Messegelände dadurch nicht zu einem vor dem Versammlungsrecht geschützten Raum.

Der Geschäftsanteil der Stadt an der Besitzergesellschaft beträgt nämlich eigenen Angaben zufolge etwa 93 Prozent. Von der Messe Friedrichshafen GmbH als Betreiberin gehören der Stadt 50 Prozent.

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Enger Austausch mit Peta

Einfach so durften die Aktivisten aber nicht vor dem Messeeingang Kunstblut verschmieren. Der Protest musste ganz normal im Vorfeld angemeldet werden. Bemerkenswert war dabei der enge Kontakt, wie beide Seiten berichten. Laut Stadt sei es am 4. März zu einem Kooperationsgespräch zwischen Peta, Messe, Polizei und der Stadt Friedrichshafen gekommen. Dabei wurde bereits über den genauen Ablauf der Aktion beraten.

„Wir haben den Austausch mit Peta gesucht. Dieser fand hier statt und das war zumindest aus meiner Sicht ein gutes Gespräch“, sagte Felix Klarmann von der Messe kurz vor Beginn der Protestaktion am 8. März. Dass die Messe nichts gegen die Aktion unternehmen konnte, sei für Klarmann kein Problem: „Das Versammlungsrecht ist gut und auch wichtig.“

Felix Klarmann von der Messe Friedrichshafen ist Projektleiter der Anglermesse Aqua-Fisch.
Felix Klarmann von der Messe Friedrichshafen ist Projektleiter der Anglermesse Aqua-Fisch. | Bild: Daniel Vedder

Auch Steffen Lenhardt, Organisator des Protests von Peta, berichtete von einem positiven Austausch im Vorlauf. Sogar einen Kontakt mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg habe die Messe laut Lenhardt organisiert. Dort stieß die Kommunikation dann aber an ihre Grenzen: „Wir sind uns darüber einig geworden, dass wir uns nicht einig sind. Beim Punkt, Lebewesen zu töten, können wir einfach nicht mitziehen“, sagt Steffen Lenhardt.