Auf manchen Strecken zur Stephan-Brodmann-Schule fürchten Eltern und Gemeinderäte um die Sicherheit der Schulkinder. Insbesondere an der Fritz-Kopp-Straße und an der Happenweiler Straße fordern alle Fraktionen seit Jahren Zebrastreifen.
Bisher galt: Mindestens 50 Fußgänger täglich
Bislang konnte dieser Forderung nicht entsprochen werden, weil dafür etliche Vorschriften erfüllt sein müssten. Eine davon: Wo ein Zebrastreifen hin soll, müssen täglich mindestens 50 Fußgänger die Straße queren. Das war in Immenstaad nicht der Fall.
Jetzt gilt: Besonders Schutzbedürftige müssen Straße queren
Zumindest in diesem Punkt hat das Landesverkehrsministerium Anfang des Jahres die Vorschriften geändert: Jetzt genügt als Begründung für einen Fußgängerüberweg, dass besonders Schutzbedürftige an einer Stelle regelmäßig die Straße queren. Deren Zahl ist nebensächlich geworden. Schulkinder gelten ausdrücklich als besonders Schutzbedürftige.

Alle Fraktionen stimmen Antrag auf Überprüfung zu
„Diese Möglichkeit gilt es auch für Immenstaad zu nutzen, um die Schulwege der Kinder sicherer zu machen“, begründete Markus Böhlen seinen Antrag auf Überprüfung, ob die gewünschten Fußgängerüberwege jetzt möglich seien. Alle Fraktionen stimmten diesem Antrag zu. „Wir nehmen den Antrag gern an“, sagte auch Bürgermeister Johannes Henne. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass Hauptamtsleiter Michael Haase bereits am Prüfen sei.
Hauptamtsleiter: nur abschnittsweise Gehwege vorhanden
Auf Rückfrage erklärt Hauptamtsleiter Michael Haase, warum Zebrastreifen auch unter den neuen Bedingungen an den angesprochenen Stellen schwierig einzurichten sind. So gibt es entlang der Fritz-Kopp-Straße nur auf der Nordseite einen durchgehenden Gehweg. Auf der Südseite sind zwischen der Einmündung Happenweiler und Seegaddel nur abschnittsweise Gehwege vorhanden, westlich der Einmündung Seegaddel gibt es gar keinen Gehweg. Weil dort die Straße an Privatgrundstücke grenzt, könne die Gemeinde auch keine Gehwege bauen.
Zebrastreifen muss aus mindestens 100 Metern Entfernung erkennbar sein
„Für einen Fußgängerüberweg brauchen wir auf beiden Seiten einen Gehweg“, erklärte Michael Haase. Wo auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind, sei jedoch ein Überweg für Autofahrer aus Richtung Happenweiler Straße zu spät zu sehen. Laut geltender Vorschriften müsse auf Straßen, auf denen – wie hier – mit 50 Kilometern pro Stunde gefahren werden darf, ein Zebrastreifen aus mindestens 100 Metern Entfernung erkennbar sein.

Weitere rechtliche Einschränkungen durch Tempo-30-Zone
Im nördlichen Bereich der Happenweiler Straße wird es noch aus einem weiteren Grund schwierig mit einem Zebrastreifen: Dort ist Tempo-30-Zone. Deshalb wäre dort prinzipiell ein Fußgängerüberweg nur möglich, wenn zu Spitzenzeiten mindestens 200 Fahrzeuge pro Stunde führen. Im nördlichen Teil der Happenweiler Straße entstünden Umwege. „Die Leute wollen den kürzesten Weg nehmen. Wenn der Umweg zu groß wird, macht es einfach keinen Sinn“, sagte Michael Haase dazu.