Den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Essensgebühren in den fünf kommunalen Kitas wird die Gemeinde mit Beginn des neuen Jahres durch eine Pauschalisierung des Elternbeitrags reduzieren. Derzeit werde die „Spitzabrechnung„ praktiziert, erklärte der stellvertretende Leiter des Hauptamtes, Michael Müller. Das bedeutet, dass individuell berechnet wird, wie hoch die tatsächlich angefallene Gebühr ist. Wenn etwa im Krankheitsfall ein Essen rechtzeitig abbestellt wurde, werde dies im monatlichen Gebührenbescheid berücksichtigt. Für Verwaltungs- und Kita-Personal sei damit ein enormer Aufwand verbunden. In Abstimmung mit allen Kindergartenleitungen und Elternvertretern habe er die Kalkulation der Pauschalbeträge besprochen, berichtete Müller. Die Berechnungsgrundlage und die Höhe der Pauschalen seien als fair, transparent und nachvollziehbar eingestuft worden.

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Bei der Berechnung der Pauschale seien bereits zehn Krankheitstage berücksichtigt, was ein durchschnittlicher Wert sei, erklärte Müller. Das bisher vom Kita-Personal bar kassierte Geld für das zweite Frühstück (10 Euro/Monat) sowie bei der Ganztagsbetreuung der Snack am Nachmittag (16 Euro/Monat) seien jetzt ebenfalls in der Pauschale enthalten. Diese ist danach gestaffelt, wie oft in der Woche ein Kind in der Kita zu Mittag isst. Eltern müssen sich bei der Anmeldung auf bestimmte Wochentage festlegen. Wird das Kind an fünf Tagen in der Woche in der Kita verköstigt, kostet dies 65 Euro im Monat. In der Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten beträgt die Pauschale 75 Euro, in der Ganztageskrippe 79 Euro. Der August ist gebührenfrei.