Wer am Wochenende zwischen 9. und 11. Juni in die Kita Ruhbühl eingedrungen ist und dort so große Schäden angerichtet hat, dass sie Kita erst nach den Sommerferien wieder nutzbar sein wird, ist der Polizei bekannt. Es waren Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind. Über ihre Zahl, ihr Geschlecht und tatsächliches Alter erteilt die Polizei keine Auskunft, was mit dem Schutz der Kinder begründet wird.
Haben die Kinder ein Strafverfahren zu erwarten? Nein, sagt Erste Staatsanwältin Christine Weiss von der Staatsanwaltschaft Ravensburg auf Nachfrage. Nicht nur in diesem Fall, sondern grundsätzlich werden nämlich in Deutschland keine Strafverfahren gegen Kinder unter 14 Jahren eröffnet. Das liegt daran, dass in Deutschland das Strafrecht auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip beruht. Wer ohne Schuld handelt, kann demnach nicht bestraft werden. Und nach Paragraf 14 des Strafgesetzbuches sind Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, grundsätzlich schuldunfähig.
Schuldunfähigkeit bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Kinder als Schadenverursacher deliktsunfähig sind. Dieser Rechtsbegriff bezieht sich auf die Verantwortlichkeit für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden. Als deliktsunfähig gelten Minderjährige grundsätzlich bis zu einem Alter von sieben Jahren, in speziellen Fällen bis zu einem Alter von zehn Jahren. Voraussetzung für Deliktsfähigkeit ist jedoch bei allen, die noch keine 18 Jahre alt sind, dass sie beim Begehen der Tat die zur Erkenntnis ihrer Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. Im Streitfall muss dies durch einen Richter an einem Amts- oder Landesgericht geklärt und durch ein Sachverständigengutachten zu untermauert werden.
Sollten die Erziehungsberechtigten eines wegen seines Alters schuldunfähigen Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sie unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden.
So geht es in der Kita Rühbühl weiter
Wie geht es für die Kinder aus der Immenstaader Kita Rühbühl weiter? Die Gruppen nutzen seit etwa zwei Wochen Räume in der Stephan-Brodmann-Schule. In der Kita Ruhbühl arbeitet man weiterhin daran, die Feuchtigkeit aus Böden und Wänden herauszubekommen. Nach den Sommerferien, so hofft man bei der Gemeindeverwaltung, sollen de Kinder wieder in ihre Kita zurückkehren können. Voraussichtlich wird die Versicherung der Gemeinde den Schaden begleichen. Ob sie Regressansprüche gegen die Erziehungsberechtigten der Schadensverursacher erheben wird, entscheidet die Versicherung.