Der Markdorfer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan Oberfischbach-Ost beschlossen. Damit ist der rechtliche Rahmen für die dort geplanten Bauvorhaben geschaffen. Das Areal soll der neue Standort für gleich drei kommunale Dienststelle werden. Der Bodenseekreis plant auf dem 7,5 Hektar großen Gelände südlich der Riedheimer Straße (K 7742) und östlich der Brunnisach eine neue Straßenmeisterei, außerdem einen Wertstoffhof. Und die Stadt Markdorf möchte ihren Bauhof von der Hauptstraße im Westen der Stadt auf die Gewerbefläche verlegen.
Keine neue Radstreifen-Diskussion
Der Bebauungsplan musste mehrfach überarbeitet werden. Teils haben die Entwürfe nicht im Einklang mit dem Regionalplan gestanden. Teils galt es, das unterdessen den Bereich Oberfischbach-Ostberührende neue Rad- und Fußwegekonzept planerisch zu berücksichtigen. Wie Stadtplanerin Andrea Eppinger vom Weingartener Planungsbüro Sieber Consult den Räten erläuterte, ist nur auf der Nordseite der K 7742 ein Radstreifen vorgesehen – dies auch aus Kostengründen.
Anders als noch bei der an die erste Offenlegung des Planentwurfs anschließende Gemeinderatsdiskussion im vergangenen August, wurden bei der jüngsten Ratssitzung keine Einwände mehr laut gegen die Rad- und Fußwegkonzeption. Mit Blick auf die möglichen Gefahrenstellen an den Zufahrtsstellen zum Gelände, befürwortete Joachim Mutschler, Fraktionschef der Umweltgruppe, die nordseitige Lösung.

Bäume müssen weichen
Dass für die Anlage des geplanten Radweg-Stücks auf der Otto-Liliental-Straße etliche Bäume fallen müssen, ist der Unteren Naturschutzbehörde ein Dorn im Auge. Sie bemängelt gleichfalls dass im Süden des Geländes ein Retentionsbecken entsteht, sodass dort keine Gehölze mehr bepflanzt werden können.
Martin Werner, bei Sieber Consult zuständig für Landschaftsplanung und Naturschutz, hielt dagegen, dass in solchen Rückhaltebecken sich oftmals „ausgesprochen hochwertige Lebensräume“ entwickeln können. Zu den zu fällenden Bäumen merkte er an, dass sie durch geeignete Ökokonto-Maßnahmen auszugleichen seien.

Keine nennenswerten Planänderungen
Diese wie auch andere im Verlauf der zweiten Entwurfsoffenlage von Behörden beziehungsweise Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen, hätten zu keinen nennenswerten Planänderungen mehr gezwungen. Und das habe auch für die Hinweise aus dem Tübinger Regierungspräsidium gegolten. Von dort kamen Hinweise zum Hochwasserschutz. Sei der Bebauungsplan Oberfischbach-Ost doch von extremen Hochwasserereignissen (HQextrem) betroffen ist.
Laut Martin Werner habe der Bebauungsplan die Betroffenheit bei einem extremen Hochwasserereignis hinreichend berücksichtigt. Etwa durch die Einhaltung von Mindesthöhen bei den Erdgeschossfußböden. Es sei auch sichergestellt, dass kein Wasser über Lichtschächte in die Keller eindringen kann. Und selbst bei einem Jahrhunderthochwasser würde das Gewerbegebiet außerhalb des Überschwemmungsbereiches liegen, so Werner.
„Da sind also keine Probleme zu befürchten“, stellte er klar. Fatal fürs Vorhaben würde sich dagegen auswirken, was sich der BUND wünscht: Einen 30 Meter breiten Gewässerrandstreifen an der Brunnisach. „Damit“, so Martin Werner, „hätte sich das gesamte Projekt nicht mehr realisieren lassen.“