Weniger Steuerungerechtigkeit war das Anliegen der Bundesverfassungsrichter, die vor sechs Jahren eine Reform der Grundsteuer anmahnten. Die Steuer in ihrer neuen Fassung gilt ab dem 1. Januar – bundesweit und somit auch in Markdorf. Was die Grundstücksbesitzer selbst schon lange wissen, da sie bereits vor zwei Jahren ihrem Finanzamt Lage, Fläche, Bodenrichtwert sowie Wohneigentum auf ihrem Grundstück mitteilen mussten.

Das könnte Sie auch interessieren

Gemeinden legen Hebesatz fest

Um den für den städtischen Haushalt relevanten Hebesatz soll es dann in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats gehen. Die Verwaltung schlägt in ihrer Vorlage eine Senkung von 350 auf 245 vor. Damit will sie die Grundstücksbesitzer, die künftig überwiegend deutlich höhere Steuern entrichten müssen, entlasten. Außerdem will sie den Hebesatz senken, weil eine Gemeinde an der Reform nicht verdienen darf. Das kündigte Kämmerer Michael Lissner in seiner 20 Seiten starken „Vorinformation“ an, die er dem Rat vorgelegt hat. Dies mit dem einführenden Hinweis, dass „Steuern zu den Haupteinnahmen der Kommunen“ gehören.

Markdorf hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beliebten Wohnort entwickelt. Entsprechend sind auch die Grundstücke in ihrem ...
Markdorf hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beliebten Wohnort entwickelt. Entsprechend sind auch die Grundstücke in ihrem Wert deutlich angestiegen. Dieser aktuelle Grundstückswert soll nun mit dem neuen Steuermodell abgebildet werden. | Bild: Jörg Büsche

Auf Manchen kommen Überraschungen zu

Wie unterschiedlich die ab dem 1. Januar zu versendenden neuen Grundsteuerbescheide mitunter ausfallen, erläuterte Jasmin Bäder. Die Sachbearbeiterin in der Finanzverwaltung rechnete den Räten vor, mit welchem Bodenzins Hausbesitzer künftig rechnen müssen. Angesetzt hat sie dabei den angedachten Hebesatz von 245 Prozent. Ein Einfamilienhaus im Süden der Stadt auf einem 1200-Quadratmeter-Grundstück werde danach mit einer Grundsteuer von 398 Euro belastet. Bei einem bisherigen Betrag von 1014 Euro ergebe sich eine Minderbelastung von 616 Euro. Demgegenüber, so Bäder weiter, müssen sich Eigentümer mit großem Flurstück am Gehrenberg – zum Beispiel 1600 Quadratmeter – auf eine deutliche Mehrbelastung einstellen. Zahlten sie bisher 417 Euro, so müssen sie künftig 2113 Euro Grundsteuer entrichten.

Das könnte Sie auch interessieren

Art der Bebauung fällt nicht ins Gewicht

Ob der satte Aufschlag fürs Gehrenberg-Grundstück eventuell am Alter des Gebäudes liege, erkundigte sich UWG-Fraktionssprecher Joachim Mutschler. Die Antwort gab ihm Bürgermeister Georg Riedmann: „Das Alter der Häuser spielt keine Rolle, ins Gewicht fallen Fläche und Bodenrichtwert.“ Es sei, so merkte Lissner an, mit einer ganzen Reihe von Einsprüchen gegen die Grundsteuer zu rechnen. Auch „mit fundierten, sinnvoll begründeten Widersprüchen, mit berechtigten Anliegen seitens der Eigentümer, die gegebenenfalls zu Steuerreduzierungen führen.“ Lissner warnte indes davor, „unsere Hebesätze mit denen der Nachbarkommunen zu vergleichen“. In jeder Gemeinde herrschten eigene Bedingungen. In Salem sehe es beispielsweise anders aus als in Markdorf.

Eine exklusive Wohnlage: Die Gehrenberghänge im Norden der Stadt. Hier kann die Grundsteuer künftig deutlich ansteigen.
Eine exklusive Wohnlage: Die Gehrenberghänge im Norden der Stadt. Hier kann die Grundsteuer künftig deutlich ansteigen. | Bild: Jörg Büsche

Fest stehe aber, dass sich durch die Reform eine deutliche Verschiebung ergeben habe: Das Wohnen im Eigentum werde stärker belastet und auch die Mieten dürften steigen. Demgegenüber komme es zu einer Entlastung des Gewerbes. Insgesamt aber, so Lissner, werde die Verwaltung darauf achten, dass ihre Einnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben. So wie es auch der Gesetzgeber fordert.

„Dass sich die Grundsteuer jetzt am Bodenrichtwert orientiert, finde ich o.k.“, sagt CDU-Stadtrat Erich Wild.
„Dass sich die Grundsteuer jetzt am Bodenrichtwert orientiert, finde ich o.k.“, sagt CDU-Stadtrat Erich Wild. | Bild: CDU

Unterschiedliche Reaktionen im Rat

Grundsätzliche Kritik äußerte Rolf Haas (FDP). „Für mich ist das neue Berechnungsmodell so nicht nachvollziehbar und ich sehe da ein Einfallstor für Willkür.“ Befürwortend äußerten sich andere Räte. Erich Wild (CDU) erklärte sich einverstanden. „Dass sich die Grundsteuer jetzt am Bodenrichtwert orientiert, finde ich okay.“ Sein grundsätzliches Einverständnis signalisierte auch Uwe Achilles. „Manchen mögen die Veränderungen relativ hart treffen“, räumte der SPD-Fraktionschef ein: „Sich aber weiterhin an den Wertverhältnissen von vor 60 Jahren zu orientieren, kann aus meiner Sicht nicht sinnvoll sein.“