Immer wieder stellen sich Hauseigentümer die Frage, wie es denn nun weitergeht in Sachen Grundsteuer? Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 wird die Festsetzung der Grundsteuer neu geregelt – auch, weil viele Bodenrichtwerte, die für den heutigen Grundstückswert und auch für die Steuerbemessung entscheidend sind, nach sechs Jahrzehnten schlicht veraltet sind. Wie die einzelnen Kommunen damit umgehen werden, ist noch offen. Die bisherige Regelung kann noch bis Ende des Jahres angewendet werden, was die Kommunen auch tun.

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Kommunen dürfen neue Grundsteuer nicht zu ihrem Vorteil nutzen

Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber zugleich auch festgelegt, dass Kommunen die Neubemessung nicht zu ihrem Vorteil, also zu generell deutlich höheren Steuereinnahmen nutzen dürfen. Die Neuregelung soll aufkommensneutral sein, heißt es. Um eben diese Aufkommensneutralität macht sich der Markdorfer Hugo Brecht Sorgen. Er befürchtet, dass der Großteil der Haus- und Grundstückseigentümer mit Inkrafttreten der neuen Regelung deutlich höhere Steuern wird entrichten müssen. „Wie hoch das Aufkommen im Jahr 2025 bei gleichbleibendem Hebesatz sein wird, kann man nur erahnen. Sicher um einige Hunderttausend Euro mehr“, schreibt Brecht an die Redaktion.

„Bislang stark unterbewertete Grundstücke werden einer höheren Grundsteuer unterworfen werden“, prognostiziert Kämmerer Michael Lissner.
„Bislang stark unterbewertete Grundstücke werden einer höheren Grundsteuer unterworfen werden“, prognostiziert Kämmerer Michael Lissner. | Bild: Landratsamt Bodenseekreis

Thema soll im Herbst in den Gemeinderat

Im Rathaus mahnt man zu Geduld. Aktuell arbeite man noch den Rücklauf der Messbescheide ab, sagt Kämmerer Michael Lissner. Insofern gebe es auch noch keine Entscheidung über den künftigen Hebesatz. Der steht bei der maßgeblichen Grundsteuer B seit Jahren bei 350 Prozent. Im Herbst, so Lissner, werde die Verwaltung mit konkreten Vorschlägen zur Neugestaltung der Hebesätze – es gibt auch noch die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe – auf den Gemeinderat zukommen.

Günstigen innenstadtnahen Wohnraum stellt die Stadt über ihre Maria-Lanz-Stiftung in der Bernhardstraße zur Verfügung. Diese Lage nahe ...
Günstigen innenstadtnahen Wohnraum stellt die Stadt über ihre Maria-Lanz-Stiftung in der Bernhardstraße zur Verfügung. Diese Lage nahe der Bahngleise wird bei der Neuberechnung der Grundsteuer vermutlich keine größere Änderung erfahren. | Bild: Jörg Büsche

Eine Klarstellung sei ihm wichtig, sagt Lissner: Die vom Gesetzgeber geforderte Aufkommensneutralität bedeute nicht, dass jeder Einzelne künftig die gleiche Höhe der Grundsteuer entrichten müsse. Die Reform werde „insbesondere dazu führen, dass bislang stark unterbewertete Grundstücke einer höheren Grundsteuer unterworfen werden“, sagt Lissner. Und er fügt an: „Der einzelnen Gemeinde stehen hier keine Handlungsspielräume zu.“ Andererseits werde es auch Grundstücke geben, die niedriger bewertet werden als bisher. Deren Eigentümer würden dann entlastet werden. Die Kommunen dürfen jedoch nur einen einheitlichen Hebesatz festsetzen. In Markdorf sei dies hinsichtlich der teils stark unterschiedlichen Bodenrichtwerte keine einfache Aufgabe, bekennt der Kämmerer.

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Mehrheit der Grundstücke wird wohl höher bewertet werden

Doch auch im Rathaus geht man offenbar davon aus, dass in Summe wohl deutlich mehr Grundstücke höher bewertet als herabgestuft werden. Das bedeutet, dass die Stadt tatsächlich beträchtlich mehr Grundsteuer einnehmen würde als bisher. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen bei der Grundsteuer B bei rund 2,2 Millionen Euro, im laufenden Jahr sollen es rund 2,4 Millionen sein. Bei gleichbleibendem Hebesatz dürften die Einnahmen künftig die Drei-Millionen-Marke deutlich überschreiten – Geld, das die Stadt angesichts der aktuellen schlechten Haushaltslage und der momentanen Haushaltssperre eigentlich gut gebrauchen könnte. Doch dann würde sie das Primat der Aufkommensneutralität verletzen, was sie nicht darf.

Blick von der Panzerwiese auf die Stadt. Wer in Hanglage, etwa in Fitzenweiler wohnt, zahlt eine höhere Grundsteuer als Eigentümer in ...
Blick von der Panzerwiese auf die Stadt. Wer in Hanglage, etwa in Fitzenweiler wohnt, zahlt eine höhere Grundsteuer als Eigentümer in weniger ansprechenden Lagen. | Bild: Florian Fahlenbock

Das weiß natürlich auch Lissner, der schon eine Tendenz andeutet: „Es zeichnet sich bereits heute ab, dass in Markdorf mit einer Reduzierung der Hebesätze gerechnet werden kann.“ Die Stadt werde im Falle der Entscheidung auf alle Fälle eine „transparente Vorgehensweise“ wählen, damit die neue Festsetzung für die Bürger auch nachvollziehbar sei, versichert der Kämmerer.