Im Ortskern von Hepbach sollen künftig zwei Wohnhäuser gebaut können, wo bisher nur ein Gebäude gestanden hat. So wünscht es sich der Eigentümer des Grundstücks an der Sonnenhalde. Sein altes Einfamilienhaus und die dazugehörige Garage möchte er abreißen, um leicht nach Südwesten hin versetzt auf demselben – insgesamt rund 1200 Quadratmeter großen – Flurstück einen Neubau zu errichten.
Und mit dieser Verschiebung wäre auf der übrigen Grundstücksfläche immer noch hinreichend Platz für ein zweites Einfamilienhaus. Ohne weiteres ist dieses Vorhaben aber nicht umzusetzen, da der bestehende Bebauungsplan für den Hepbacher Ortskern dies nicht zulässt. Dieser sieht nicht vor, das Grundstück zu teilen, damit ein fürs weitere Haus nötige zweite Baufenster.
Ortschaftsrat stimmte für eine Änderung
Sowohl der Riedheimer Ortschaftsrat als auch der Gemeinderat hatten bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie dem an sie herangetragenen Wunsch des Eigentümers, den Bebauungsplan zu ändern, entsprechen würden. Die Verwaltung hat gemeinsam mit einem Überlinger Planungsbüro den für die Bebauungsplanänderung erforderlichen Planentwurf vorbereitet. Dies übrigens auf Kosten des Eigentümers, wie aus den Sitzungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt hervorgeht.
Die Öffentlichkeit wird noch beteiligt
Da den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes „Hepbach- Ortskern“ – abgesehen von der Grundstücksteilung und Anlage eines zweiten Baufensters – ansonsten entsprochen wird, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren geschehen. So sind zum Beispiel naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen notwendig. Weg fallen auch die sonst anstehende Umweltprüfung und der Umweltbericht.
Es liegen für das Grundstück aber auch keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vor. Andererseits gilt es, die förmliche „Beteiligung der Öffentlichkeit“ einzuleiten. Und sollte sich aus diesem Verfahren dann keine Änderung des Planentwurfs ergeben, kann er im Herbst als Satzung beschlossen werden.
Es bleibt wohl ein Einzelfall
„Aus unserer Sicht“, so gab Bürgermeister Georg Riedmann den Eindruck der Verwaltung wieder, „handelt es sich bei dem genannten Grundstück um einen Einzelfall“. Im Rathaus scheint man nicht mit einer Bebauungsplan-Änderungs-Antragsflut in Hepbach zu rechnen.