Die Stadtverwaltung Markdorf hat einen Antrag auf Ausschilderung der Griviten-, Hahn-, Eugenienstraße und des Schießstattwegs als Fahrradstraße beantragt, mit der Zusatzregelung als Anliegerstraße. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes habe darüber noch nicht entschieden, lautet die Auskunft des städtischen Ordnungsamtsleiters Jürgen Hess. Wir haben beim Pressesprecher des Landratsamtes nachgehakt.

Ein Fahrradfahrer verlässt die Eugenienstraße in westliche Richtung. Die Wohnstraße soll auf Antrag der Stadtverwaltung Markdorf eine ...
Ein Fahrradfahrer verlässt die Eugenienstraße in westliche Richtung. Die Wohnstraße soll auf Antrag der Stadtverwaltung Markdorf eine Fahrradstraße mit Anlieger-Regelung werden. | Bild: Ganter, Toni

Wie ist der Verfahrensstand und wie lange dauert erfahrungsgemäß im Durchschnitt die Bearbeitung solcher Anträge?

Wir sind hier aktuell in der Prüfung. Die Verkehrssituation ist sehr komplex, unter anderem, weil die beantragte Strecke durch zwei Straßen unterbrochen wird – Gutenbergstraße und Bahnhofstraße. Es ist vorgesehen, nach einem Vor-Ort-Termin im Oktober mit der Stadt Markdorf, der Polizei und weiteren Beteiligten eine abschließende Entscheidung über den Antrag zu treffen. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit anzugeben, wäre wenig aussagekräftig, da es sich nicht um Massenverfahren handelt, sondern sich die jeweiligen Einzelfälle stark unterscheiden.

Auch der Schießstattweg soll zur Fahrradstraße mit Anlieger-Regelung werden.
Auch der Schießstattweg soll zur Fahrradstraße mit Anlieger-Regelung werden. | Bild: Ganter, Toni

Welche Kriterien sind bei der Beurteilung maßgeblich?

Maßgeblich sind insbesondere die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. So kommt die Anordnung einer Fahrradstraße nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Daneben können auch Zweckmäßigkeits- und Verhältnismäßigkeitserwägungen eine Rolle spielen.

Blick von der Hauptstraße in die Grivitenstraße, die eine Fahrradstraße mit Anlieger-Regelung werden soll.
Blick von der Hauptstraße in die Grivitenstraße, die eine Fahrradstraße mit Anlieger-Regelung werden soll. | Bild: Ganter, Toni
Das könnte Sie auch interessieren

Gibt es außer der Straßenverkehrsbehörde weitere Entscheidungsbeteiligte?

In aller Regel werden auch Stellungnahmen von Gemeinde, Polizei und Straßenbaulastträger eingeholt. In der Regel kommt der Impuls von der jeweiligen Gemeinde. Verantwortlich für eine rechtskonforme und verkehrlich sinnvolle Entscheidung ist die Straßenverkehrsbehörde.

Welche verkehrsrechtliche Wirkung haben Fahrradstraßen, welche Regeln gelten und welche Bußgelder drohen?

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie Scooter darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Ein Bußgeld kann zum Beispiel Autofahrern bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern drohen. Der primäre Zweck einer Fahrradstraße ist es, den Radverkehr zu fördern.

Das könnte Sie auch interessieren

Radverkehrskonzept wird schrittweise umgesetzt

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2020 ein Radverkehrskonzept beschlossen. Die Erstellung dieses Konzepts wurde vom Markdorfer Arbeitskreis Radverkehr begleitet. Mit dem Radverkehrskonzept möchte die Stadt das Radfahren attraktiver und sicherer machen sowie den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr steigern. Mit der Umsetzung ist 2021 begonnen worden. Im Internetauftritt der Stadt Markdorf ist ein Maßnahmenkataster abrufbar. Außerdem kann eine Präsentation mit mehr als 50 Folien heruntergeladen werden, die am 8. Dezember 2020 im Gemeinderat gezeigt wurde. (Quelle: www.markdorf.de)