Nach der Entscheidung um einen neuen Bürgerentscheid zur Südumfahrung ist vor der Entscheidung: Nachdem der Antrag von UWG und SPD am Dienstagabend im Gemeinderat die nötige Mehrheit verfehlt hatte, tritt nun das Aktionsbündnis Stop Südumfahrung auf den Plan und möchte ein Bürgerbegehren starten, um selbst die erforderlichen Stimmen für einen Bürgerentscheid als Grundlage für die Stellungnahme der Stadt an den Kreistag zum Baubeschluss für die Umfahrung zusammenbekommen. Doch was genau ist eigentlich ein Bürgerbegehren?
2018 gab es bereits ein erfolgreiches Bürgerbegehren
Zur Beantwortung der Frage muss man in Markdorf nicht weit zurückblicken: Die Initiative Bischofschloss hatte im Herbst 2018 ebenfalls ein Bürgerbegehren angestrengt, um den geplanten Umzug des Rathauses ins Bischofschloss noch zu verhindern. Bekanntlich mit Erfolg: Sie sammelte die für einen Bürgerentscheid nötigen sieben Prozent aller Markdorfer Wahlberechtigten an Unterschriften ein, der Bürgerentscheid fand im Dezember statt und mit hauchdünner Mehrheit hatten die Markdorfer entschieden, den von der Verwaltung und vom Gemeinderat vorgesehenen Umzug des Rathauses ins Schloss zu verhindern.

Einen ähnlichen Erfolg erhofft sich nun das Bündnis Stop Südumfahrung, das am Freitag eingehender über seine Pläne informieren möchte. Das Besondere an einem Bürgerbegehren: Das Verfahren läuft unabhängig von Gemeinderat und Verwaltung, die Handlungshoheit liegt bei den Initiatoren des Begehrens. In Baden-Württemberg legt die Gemeindeordnung fest, welches Quorum nötig ist, damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. In Markdorf benötigt es dafür sieben Prozent aller Wahlberechtigten. Das sind nach aktuellen Stand 788 Unterschriften, die das Bündnis sammeln muss, von insgesamt 11 262 Wahlberechtigten.
Werden die Unterschriften abgegeben, werden sie geprüft und wenn alles seine Richtigkeit hat, muss der Gemeinderat den Bürgerentscheid auf den Weg bringen. Der Bürgerentscheid zur Südumfahrung hätte keine rechtliche Bindung mit Blick auf den Baubeschluss. Er soll aber die Grundlage sein für die Stellungnahme der Stadt an den Kreistag, ob sie den im Winter vorgesehenen Baubeschluss befürwortet oder nicht.