Markdorf Ein in Wangen ansässiges Handelsunternehmen für Gastro- und Haushaltsbedarf will seine Betriebsflächen vergrößern. Geplant sind der Neubau beziehungsweise die Erweiterung der Ausstellungs- und Lagerflächen. Der vor drei Jahren dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats vorgelegte Bauantrag beinhaltet auch Räume zur Büro- und Wohnnutzung. Dass der Antrag erst jetzt genehmigt wurde, liegt an der Lage des Grundstücks. Es befindet sich teils auf einer Fläche, die bislang zum Außenbereich gehört hat und laut Baugesetz von der Wohnbebauung freizuhalten ist. Dies wurde nun vom Gemeinderat geändert. Durch eine sogenannte Einbeziehungssatzung machte er das Areal zum Innenbereich.

Ohne Weiteres geschah das allerdings nicht. Zunächst beauftragte der Rat die Bauverwaltung, eine Einbeziehungssatzung aufzustellen, die allen Wangenern mit Grundstücken an der Bebauungsgrenze die Möglichkeit geben sollte, ihre bebaubaren Grundstücksflächen zu erweitern. Wobei der Charakter des Weilers ausdrücklich gewahrt bleiben sollte, hieß es seitens des Gemeinderats. Außer dem expansionsbereiten Unternehmen war es dann nur noch ein weiterer Eigentümer, der ein Erweiterungsinteresse anmeldete. Nicht zuletzt dürfte dies auch an den Kosten gelegen haben, die auf die Antragsteller zukommen, wenn wie im Wangener Fall ein Planungsbüro beauftragt wird, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung vorzubereiten.

Weitere Kosten kommen auf jenen zweiten Eigentümer zu, der auf einer bislang brachliegenden Grünfläche ein Einfamilienhaus errichten möchte. Denn dort gilt es zunächst, eine das Grundstück querende Hochspannungsleitung unter die Erde zu verlegen. Was der Grundstückseigentümer zu bezahlen habe, heißt es in den Beratungsunterlagen des Gemeinderats. Schließlich fallen auch noch Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich an. Der findet im Zuge einer Ökokonto-Maßnahme in Ittendorf statt. Und mit dem Entgelt für die Ökopunkte werden die beiden Eigentümer belastet.