Ohne Antrag geht es nicht. Man muss schon staatlich anerkannter Erholungsort werden wollen, um dieses Prädikat zu erhalten. Dass eine Anerkennung auch bei zahlreichen Aufenthaltsqualitäten allerdings kein Selbstläufer ist, zeigt am besten das Beispiel des Überlinger Teilorts Nußdorf.

Mehrere Anläufe scheiterten bereits, meist am starken Durchgangsverkehr. Der sollte inzwischen allerdings reduziert sein, da seit 2019 der neue Anschluss an die B 31 über die Rengoldshauser Straße freigegeben wurde. Wobei Sipplingen („Das schöne Dorf am See“) und Uhldingen-Mühlhofen („Seeferien“) stolze Träger des Prädikats sind.

Doch es braucht keinen See, um offiziell zum Erholungsort erklärt zu werden und damit werben zu dürfen. Dies beweisen der Überlinger Teilort Lippertsreute („Dem See so nah“) oder die Gemeinden Frickingen und Salem (immerhin Schlosssee). Nun also Owingen, das sich mit seinen landschaftlichen Reizen und Wandermöglichkeiten stärker dem Tourismus öffnen will. Den Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“ hat das Regierungspräsidium Tübingen der Gemeinde nun verliehen. Beim Innenministerium muss lediglich noch die Bezeichnung für den offiziellen Ortsnamen beantragt werden. Dies zu tun, musste der Gemeinderat mit seinem aktuellen Beschluss noch bekräftigen.

Die Wanderwege sind gut ausgeschildert. Owingens Bürgermeister Henrik Wengert (rechts) bei der Vorstellung neuer Wanderwege.
Die Wanderwege sind gut ausgeschildert. Owingens Bürgermeister Henrik Wengert (rechts) bei der Vorstellung neuer Wanderwege. | Bild: Hanspeter Walter

Gutachten des Wetterdienstes machte den Anfang

Den Weg frei gemacht, ja das entscheidende grüne Licht gegeben hat bereits das Regierungspräsidium Tübingen, das den Antrag schon im November befürwortete. Zunächst war ein Wettergutachen des Deutschen Wetterdienst (DWD) vorausgegangen, das nach Auswertung der Daten und einer ersten Ortsbegehung im Februar 2021 eine „positive Klimaanalyse“ zum Ergebnis gehabt habe, wie Regina Holzhofer vom Hauptamt der Gemeinde erklärte. Das positive Gutachten war Voraussetzung für den offiziellen Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen.

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Verwaltung präsentierte „touristische Hotspots“

Bei einer ersten Ortsbegehung mit Behördenvertretern im August 2021 stellte die Verwaltung das Gemeindegebiet mit seinen „touristischen Hotspots“ vor, wie Holzhofer formulierte. Dazu gehörten unter anderem der Turm von Hohenbodman, die Aussichtspunkte in Taisersdorf und der Heinz-Sielmann-Weiher in Billafingen sowie die Nikolauskapelle und der Golfplatz mit dem Lugenhof. Vorenthalten musste die Gemeinde mit dem immer noch gesperrten Aachtobel ein anderes Glanzstück der Naturlandschaft.

Bürgermeister Henrik Wengert und Ortsvorsteher Jörg Nesensohn erproben das neue Fernglas.
Bürgermeister Henrik Wengert und Ortsvorsteher Jörg Nesensohn erproben das neue Fernglas. | Bild: Hanspeter Walter

Antrag wurde schließlich einstimmig angenommen

Die finale und entscheidende dritte Ortsbegehung fand erst am 17. November statt. Beteiligt waren hier der Fachausschuss für die Anerkennung von Luftkur- und Erholungsorten des Regierungspräsidiums, dessen Vorsitzender, Regierungspräsident Klaus Tappeser selbst ist. Als weitere Mitglieder aus der kommunalen Verwaltung waren Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler und Bürgermeister Michael Röger aus Waldburg vertreten neben Repräsentanten von Wetterdienst und Gastronomie.

„Die Begehung war durchweg positiv und der Fachausschuss entschied am Ende des Tages einstimmig, den Antrag der Gemeinde Owingen auf Anerkennung als Erholungsort zu bewilligen“, berichtete Regina Holzhofer. Eine offizielle Feierstunde mit Übergabe der Urkunde durch Regierungspräsident Tappeser sei für Anfang April noch vorgesehen.

Kinder haben auf dem Bauernhof in Taisersdorf Spaß.
Kinder haben auf dem Bauernhof in Taisersdorf Spaß. | Bild: Hanspeter Walter

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg sei die Entscheidung zu dieser Prädikatisierung Owingens bereits seitens des Regierungspräsidiums Tübingen bekannt gemacht worden. Nur noch ein weiterer förmlicher Schritt sein nun der Antrag beim Innenministerium auf Genehmigung der Zusatzbezeichnung im Ortsnamen. Erst nach dieser Genehmigung könne die Zusatzbezeichnung „staatlich anerkannter Erholungsort“ auf den Ortstafeln an den Ortseingängen der Gemeinde geführt werden.

Gänsemarsch am Sielmannweiher.
Gänsemarsch am Sielmannweiher. | Bild: Hanspeter Walter
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