Peter Schober

Bürgermeister Manfred Härle verwies in seiner Neujahrsansprache auf die rege Bautätigkeit im Neubaugebiet Stefansfeld. Es sei unglaublich, mit welcher Geschwindigkeit und mit welcher Dynamik sich das neue Wohnquartier entwickle. Bislang befänden sich zwar nur Einfamilienhäuser im Bau, aber er rechne damit, dass zeitnah mit den ersten Mehrfamilienhäusern begonnen werde, sagte Härle.

2021 können erste Wohnungen bezogen werden

Drei Baugenehmigungen für den Geschosswohnungsbau seien bereits erteilt. Der Bürgermeister betonte, er gehe davon aus, dass die mietpreisgebundenen Wohnungen bis Mitte 2021 bezugsfertig sind.

Manfred Härle, Bürgermeister von Salem, weist auf das brisante Thema Wohnungsbau in der Gemeinde hin.
Manfred Härle, Bürgermeister von Salem, weist auf das brisante Thema Wohnungsbau in der Gemeinde hin. | Bild: Archivbild

In diesem Zusammenhang gab Härle auch bekannt, dass die Gemeinde zwei Grundstücke für den Geschosswohnungsbau mit einem Preisnachlass von 200 000 Euro an die Kreisbaugenossenschaft Friedrichshafen verkauft habe. Im Gegenzug habe sich die Genossenschaft dazu verpflichtet, die Wohnungen, die sie dort errichtet, 30 Prozent unter dem aktuellen Mietpreis anzubieten. „Damit wollen wir als Gemeinde einen unterstützenden Beitrag für Haushalte leisten, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können“, erklärte Härle.

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Weiterhin auf Eis liegt Härle zufolge der Bebauungsplan für ein kleines Wohnquartier in Neufrach gegenüber dem Gasthof Apfelblüte. Dort sollen auf einer Fläche von 1,7 Hektar 18 Einzel- und vier Mehrfamilienhäuser entstehen. Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren wurde jedoch 2018 vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim wegen privater Klagen gekippt – mit der Folge, dass das Verfahren neu aufgerollt werden musste.

Gemeinderat wartet auf grünes Licht vom Anwalt

Derzeit lasse man die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen von einer Anwaltskanzlei prüfen und bewerten, um für ein erneutes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gerüstet zu sein. Sobald es vom Fachanwalt grünes Licht gebe, lege man den Satzungsbeschluss dem Gemeinderat vor.

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