Die Ironie wurde deutlich, als Bürgermeister Manfred Härle im Gemeinderat die Neufestlegung der Hebesätze als Lieblingsthema bezeichnete, „das uns der Gesetzgeber aufs Auge gedrückt hat“. Erklärtes Ziel sei es, dass die Gemeinden hinterher mit den gleichen Gesamteinnahmen rechnen könnten, was jedoch zu gewissen Änderungen bei einzelnen Grundstückseigentümern führen könne. Durch den neuen Berechnungsschlüssel entfalle zudem die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen. „Wir hatten die niedrigsten Hebesätze im Bodenseekreis“, sagte Härle. „In Zukunft verliert das seine Gültigkeit, weil wir andere Bemessungsgrundlagen haben.“ Bisher nehme man jährlich über die Grundsteuer B rund 1,3 Millionen Euro ein.
Alte Berechnung nicht gesetzeskonform
Kämmerin Julia Kneisel erklärte, dass die bisherige Berechnung mit jahrzehntealten Grundsteuerwerten nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren war, da sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoßen habe: „Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt.“ Jetzt sei auch nicht mehr entscheidend, was auf dem Grundstück drauf sei. Anhand von Fallbeispielen führte sie aus, dass der aktuelle Hebesatz gesenkt werden müsse, da die Reform ansonsten zu einer Erhöhung der Steuer führe. Der Bürgermeister ergänzte: „Wir bekommen den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt, dann kommt unser Hebesatz – ansonsten haben wir keine Einflussmöglichkeit.“
Aufkommensneutralität als Ziel
Kämmerin Kneisel führte weiter aus, dass man durch die Reform Mehreinnahmen generieren dürfe, aber aus Gründen der Transparenz in diesem Jahr auf eine zwingend notwendige Erhöhung verzichte. „Was aber unter gar keinen Umständen passieren darf, ist, dass wir niedrigere Einnahmen als vorher haben“, begründete sie einen Aufschlag um zehn Prozentpunkte als Verlustkorrektur wegen Widersprüchen oder Veränderungen. Mit einem neuen Hebesatz der Grundsteuer B von 195 Prozent (zuvor 300 Prozent) und der Grundsteuer A von 325 Prozent (zuvor 320 Prozent) habe man eine verlässliche Kalkulation.
Freie Wähler wollen keine Verlustkorrektur
Philip Kleiner (FWV) wollte allerdings keine Verlustkorrektur einpreisen: „Bei 183,54 Prozent wären wir aufkommensneutral“, meinte er. „Sollten wir sehen, dass wir weniger einnehmen, können wir das nächstes Jahr anpassen“, sagte er und verwies darauf, dass das Wohnen in Salem ein sehr teures und auch soziales Thema sei. Kneisel merkte an, dass bereits zahlreiche Widersprüche beim Finanzamt lägen, Härle schlug den umgekehrten Weg vor: „Wenn wir ein Jahr später Zahlen liefern können, hat der Gemeinderat immer noch die Möglichkeit, da zu reduzieren.“

Härle verweist auf Haushaltsdebatte
Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass man bei der Haushaltsdebatte über jeden Euro spreche: Die Abweichung von der empfohlenen Erhöhung der Kindergartengebühren habe einen höheren Fehlbetrag ergeben als die Differenz, von der man gerade bei der Grundsteuer B spreche. Arnim Eglauer (SPD) regte daher an, im kommenden Jahr die Gewerbesteuer anzupassen, die zunächst beim bisherigen Satz von 340 Prozent bleibe. „Dass die Reform zulasten von großen Grundstücken geht, ist eine politische Botschaft, die man durchaus vertreten kann“, fügte er hinzu. Ulrich Stegmann (FDP) ergänzte, dass die Mietwohnungen die Gewinner seien. Petra Karg (GoL) erkundigte sich nach der Möglichkeit, Druck wegen brachliegender, aber bebaubarer Grundstücke auszuüben. Härle daraufhin: „Was Sie ansprechen, ist die Grundsteuer C, die haben wir noch nicht.“ Für die Zukunft sei das jedoch ein mögliches Thema.
Rat verabschiedet Kompromisslösung
Petra Herter (CDU) konnte dem Antrag der Verwaltung folgen: „Dass wir 20 Jahre den gleichen Hebesatz hatten, sollte man in der Argumentation vielleicht auch berücksichtigen.“ Henriette Fiedler (FWV) beharrte jedoch auf der Aufkommensneutralität: „Wir wissen alle, dass wir darüber nachdenken, ordentlich zu erhöhen – dann aber ausgehend vom niedrigen Satz“, meinte sie.

Ulrike Lenski (GoL) unterstützte das: „Wenn wir es mit der Aufkommensneutralität ernst meinen, müssen wir alle Effekte dieses Jahr aussetzen.“ Sonst wisse man nicht, was einen Einfluss habe. Als Kompromisslösung griff Härle Lenskis Vorschlag auf, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 185 Prozent und den der Grundsteuer A auf 320 Prozent festzusetzen. „Wichtig im Rahmen der heutigen Sitzung ist, dass wir eine große Geschlossenheit im Gremium haben“, bilanzierte er. Im nächsten Jahr sehe man dann die Entwicklung. Die Ratsmitglieder stimmten geschlossen zu.