Anders als im Oktober 2019 hat sich der Gemeinderat im Zuge einer zweiten Anhörungsrunde zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben für eine negative Stellungnahme seitens der Gemeinde entschieden. Das Gremium folgte damit mit 15 zu 8 Stimmen einem gemeinsamen Antrag der Freien Wähler und der Grünen offenen Liste (GoL). Explizit richtete sich der Antrag von FWV und GoL gegen die Ausweisung eines 27 Hektar großen Vorranggebiets für Industrie und Gewerbe zwischen Neufrach und Buggensegel. Bürgermeister Manfred Härle unterlag damit mit seinem Beschlussvorschlag. Dieser hatte die Unterstützung des Regionalplans beinhaltet.
Antrag von FWV und GoL
„Wir sprechen uns dafür aus, dem Status Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe zu widersprechen“, fasste Henriette Fiedler den Antrag von FWV und GoL zusammen. Die Ausweisung zukünftiger Gewerbeflächen sollte sich am lokalen Bedarf ausrichten. Dann könne man sich, so gab sie zu verstehen, sogar auf eine Größe von 27 Hektar einigen. Dem hielt Verbandsdirektor Wilfried Franke entgegen, dass man bei der Erstellung eines Regionalplans, der den Vorgaben des Landesentwicklungsplans folge, die regionale und nicht die lokale Brille aufsetzen dürfe. Und dafür sei nach den Prognosen für die nächsten 15 bis 20 Jahre neben Kiesabbauflächen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Grünzügen eben auch ein gewisses Volumen an Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Dass es dabei zu Interessenskonflikten komme, sei ihm bewusst. Er persönlich hätte sich gewünscht, dass der Landesentwicklungsplan, dem die Regionalpläne gerecht werden müssten, einmal unter Berücksichtigung der heutigen Fragen geändert worden wäre.
Gemeinderätin Petra Herter (CDU) wollte wissen, ob man das geplante Vorranggebiet nicht auf Gewerbe beschränken könne. Denn mit Industrie seien ganz andere Emissionen verbunden. Ihr sei klar, dass sich Salem einer Gewerbeansiedlung von außen nicht verschließen könne. An dem Begriff „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ lässt sich, so klärte Wilfried Franke auf, nichts ändern. Dies sei eine feste Begrifflichkeit für die Regionalpläne. Aber letztlich entscheide die Kommune, ob sie Industrieansiedlungen zulasse oder nicht. Überhaupt bleibe Umfang und Zeitpunkt der Umsetzung des Regionalplans in der Hand der Kommunen, betonte Franke.
Auf diese Feststellung legte auch Bürgermeister Härle wert. Maßgebend und entscheidend sei die die kommunale Planungshoheit, erklärte er. Das bedeute, dass die Gemeinde über den Grunderwerb entscheide, dann über den Flächennutzungsplan bis hinunter zum Bebauungsplanverfahren und der Erschließung und letztlich entscheide sie auch noch darüber, an wen sie ein Grundstück verkaufe.
„Haben Sie“, so appellierte Härle an die Ratsmitglieder, „Vertrauen in die künftigen Gemeinderäte.“ Vertrauen, dass auch sie eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik betreiben würden. Der Regionalplan sei schließlich auf etwa die nächsten 20 Jahre ausgelegt. Dies bedeute, dass die als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe ausgewiesenen 27 Hektar sowieso auf einen langen Zeitraum ausgelegt seien. Keiner könne heute sagen, wie die Welt in 20 Jahren aussehe. „Für mich ist der Regionalplan„, so betonte Härle, „ein Optionsplan, der ein gewisses Angebot macht.“
Ob der vom Gemeinderat beschlossene Widerspruch gegen das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe letztlich auf den künftigen Regionalplan eine Auswirkung hat, will heißen, ob das Vorranggebiet Bestandteil bleiben oder ob es gestrichen werden wird, bleibt indessen offen. Darüber entscheidet, so erklärte Wilfried Franke auf Nachfrage von Gemeinderat Klaus Bäuerle (GoL), die Verbandsversammlung.
Beschlüsse und Abstimmungen
- Innerhalb der Stellungnahme der Gemeinde Salem zum Regionalplan wird dem Status „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ für Salem widersprochen.
- Stattdessen befürwortet die Gemeinde Salem eine gewerbliche Entwicklung auf der Grundlage des plausibilisierten lokalen Bedarfs.
- Die Stellungnahme zur zweiten Offenlage zum Regionalplan ist den Gemeinderäten vorzulegen.
- Die Gemeinde bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem-Neufrach und spricht sich für die Beibehaltung und Weiterentwicklung des zentralen Gewerbestandortes aus.
- Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbeflächen obliegt ausschließlich und allein der Gemeinde Salem im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Dazu zählt auch die Entscheidung über die Umsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten nach § 8 oder § 9 Baunutzungsverordnung.
Abgelehnt haben die Mitglieder des Salemer Gemeinderats mehrheitlich die folgenden Anträge von Bürgermeisters Manfred Härle:
- An dem bisherigen Kurs der Zentralisierung von Industrie- und Gewerbebetrieben an einem Standort wird festgehalten. Eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben an Ortsrändern oder in den Teilorten wird nicht befürwortet.
- Die Gemeinde Salem unterstützt die Fortschreibung des Regionalplans und die Rücknahme des regionalen Grünzugs zwischen Neufrach und Buggensegel, damit auch in Zukunft noch eine gewerbliche Weiterentwicklung des zentralen Gewerbegebiets denkbar und möglich ist.