Sipplingen In Sipplingen stehen derzeit praktisch keine Flächen für eine städtebauliche Weiterentwicklung zur Verfügung. Bestehende Baugebiete sollen daher unter dem Aspekt der städtebaulich verträglichen Nachverdichtung überplant werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplans „Oberer Neusatz – Schallenberg“ beschlossen. Zum einen soll eine verbesserte bauliche Ausnutzung der teilweise recht großen Baugrundstücke ermöglicht werden. Zum anderen soll der Gebietscharakter, der durch freistehende Einzelhäuser und großzügige, dicht begrünte Gärten geprägt ist, erhalten werden. Den Planentwurf stellte Helmut Hornstein, freier Landschaftsarchitekt aus Überlingen, vor. Zunächst erfolgt jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden.
Nach dem östlich angrenzenden Bebauungsplangebiet „Laupen“ und dem südwestlich angrenzenden Gebiet „Gräfin-Hildegard-Straße“ soll jetzt das Gebiet „Oberer Neusatz – Schallenberg“ überarbeitet werden. Die drei Bebauungsplangebiete weisen laut Hornstein eine vergleichbare städtebauliche Situation und ähnliche Siedlungsstrukturen auf, sodass die Ausweisungen, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften weitgehend identisch seien. „Wir wollen sukzessive die älteren Bebauungspläne anpassen“, fügte Bürgermeister Oliver Gortat an.
Die innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Flächen werden nahezu ausschließlich als Wohnbaugrundstücke und Verkehrsflächen genutzt. Die Bebauung besteht aus ein- bis zweigeschossigen Ein- und Zweifamilienhäusern und den zugehörigen Nebengebäuden (Garagen, Schuppen). „Das Plangebiet vermittelt insgesamt den Eindruck eines qualitätvollen, dicht begrünten Wohnquartiers“, so Hornstein. Es werde als Bestandteil des Gesamtgebietes am westlichen Ortsrand von Sipplingen, anschließend an den Ortskern, wahrgenommen.
Ziel ist nach Worten Hornsteins eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch die verbesserte Ausnutzung der Baugrundstücke, deren Baufenster sehr knapp geschnitten seien. In dem allgemeinen Wohngebiet ist geplant, Ferienwohnungen ausnahmsweise zuzulassen. Die zulässige Firsthöhe der Gebäude belaufe sich auf 9,50 Meter wie bisher und lasse in der Regel zwei Vollgeschosse zu. „Allerdings wird die mögliche Ausnutzung der Dachgeschosse verbessert“, so Hornstein.
Die Grundflächenzahl, die festlegt, wie viel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf, soll nach wie vor 0,4 betragen. Sprich: 40 Prozent der Grundstücksfläche inklusive Garage, Carport, Zufahrten und Nebenanlagen dürfen bebaut werden, 60 Prozent müssen Freifläche bleiben. Je Wohngebäude sind nach Worten Hornsteins drei Wohneinheiten zulässig: „Mit den maximal drei zulässigen Wohnungen werden die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet berücksichtigt, ohne dass damit ein Umkippen des Gebietscharakters in Richtung Geschosswohnungsbau zu befürchten wäre.“
In Bezug auf das Regenwasser teilte Hornstein mit, aufgrund der geologischen Verhältnisse würden die Versickerungseigenschaften der Böden als ungünstig eingeschätzt, einen Regenwasserkanal gebe es noch nicht. Zur Verbesserung der Situation werde zumindest für Teile des Plangebietes angestrebt, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser in den westlich verlaufenden Hörnlebach abzuleiten, „dort wo es technisch möglich ist“, so Hornstein. „Möglichkeiten hierfür werden im Rahmen einer Entwässerungskonzeption von einem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet.“