Die Möglichkeit zum Aldi-Umzug Richtung "La Piazza" will Marcus Gross, Geschäftsführer der "La Piazza Verwaltungs GmbH & Co KG", schaffen, der südlich der aktuellen Bebauung an der Abigstraße – zwischen Obi und Orgelbau Raffin – gerne ein neues Sondergebiet Einzelhandel entwickeln würde. Die erforderlichen Teiländerungen beantragte Gross gleich für mehrere Bebauungspläne, darunter auch für die Verbindungsstraße B 31-alt mit der L 200a ("Weierhalde"). Gerade diese noch direktere Anbindung aus Richtung Burgberg wäre für die neuen Märkte besonders attraktiv, da sie just dort ankommt, wo die Erweiterungsflächen für den Einzelhandel vorgesehen sind.

Aus Sicht der Stadtentwicklung wäre diese Umsiedlung von Aldi "sehr wünschenswert", erklärte Baubürgermeister Matthias Längin. Allerdings widerspreche dies den geltenden raumordnerischen Rahmenbedingungen der Landesplanung, sagte Längin, wie bei den Vorberatungen im Ausschuss schon ausführlich erläutert worden sei. Konkrete Ausführungen in der öffentlichen Ratssitzung machte er allerdings nicht. Trotz dieses ausdrücklich formulierten Widerspruchs gab es keinerlei Diskussion und das Gremium stimmte dem Antrag auf Änderung der Bauleitplanung einstimmig zu.

Die Vorgaben des aktuellen Einzelhandelskonzepts der Stadt, das aufgrund des Edeka-Neubaus am Härlen erforderlich geworden und am 17. September als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen worden war, würden "weitestgehend berücksichtigt", betonte Marcus Gross in seinem Schreiben an das Stadtplanungsamt. Mit Ausnahme der geplanten Verlagerung des bereits im Gewerbegebiet angesiedelten Aldi-Marktes seien in dem neuen Bereich lediglich "nicht zentrumsrelevante Sortimente" vorgesehen. Genannt werden in der Vorlage der Verwaltung davon explizit Fachmärkte für Fahrräder und Tierbedarf. Letztere erscheinen auch aus Sicht der Verwaltung rechtlich grundsätzlich unproblematisch. "Die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung derartiger Fachmärkte wäre somit auch relativ kurzfristig, beispielsweise im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, möglich."

Anders verhalte es sich mit der Verlagerung des Aldi-Marktes mit seinem zentrenrelevanten Sortiment. "Die Verlagerung widerspricht den übergeordneten Zielen der Raumordnung und dem städtischen Einzelhandelsentwicklungskonzept", betont Stadtplaner Andreas Gorgol in der Sitzungsvorlage. "Entsprechend bestehen seitens des Regierungspräsidiums erhebliche Bedenken, die auch in einer gemeinsamen Besprechung und den darauffolgenden Abstimmungen nicht ausgeräumt werden konnten." Auch die Tatsache, dass es sich beim Aldi-Markt um eine Verlagerung handle und der Markt hierdurch näher an die Kernstadt bzw. einwohnerstarke Wohngebiete heranrücke, wie Marcus Gross argumentierte, führe zu keiner anderen Beurteilung des Sachverhalts.

"Der vorgesehene Aldi-Markt ist gemäß EHEK in nicht-integrierter Lage unzulässig und widerspricht dem Integrationsgebot," formuliert es Gorgol. Vor Beginn einer Bauleitplanung seien somit zwingend die Rahmenbedingungen und die mögliche Vorgehensweise mit dem Regierungspräsidium verbindlich abzustimmen, erklärte die Verwaltung. Längin brachte dies in der Sitzung auf den kurzen Nenner: "Die Verwaltung muss hier noch ein ziemlich dickes Brett beim Regierungspräsidium bohren. Dazu würden wir uns gerne von Ihnen den Auftrag holen." Den bekam er – sogar kommentarlos.

Beschluss von 2014 steht Umsiedlungsplänen entgegen

  • Einzelhandelskonzept: Aus Sicht der Raumordnung und des im Jahre 2014 beschlossenen Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EHEK) handelt es sich bei "La Piazza" aufgrund seiner Lage außerhalb geschlossener Wohnbebauung um einen sogenannten "nicht-integrierten Standort". Beschrieben hinsichtlich von Bestand und künftiger Entwicklung ist das Einkaufzentrum wie folgt: "Der nicht integrierte Standort im Bereich der Gewerbegebiete Oberried/La Piazza stellt einen bedeutsamen Versorgungsstandort innerhalb der Überlinger Einzelhandelslandschaft dar. Der Standort kann mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten weiterentwickelt werden. Entsprechend den Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung ist die Ansiedlung zentrenrelevanter Kernsortimente grundsätzlich nicht möglich. Für bestehende Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gilt jedoch Bestandsschutz mit entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten." Als von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept ist das EHEK nach dem Baugesetzbuch aus Sicht der Stadtplanung bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen zwingend zu berücksichtigen.
  • Vorgeschichte: Bis zum Jahr 2000 war Aldi an der Lippertsreuter Straße (heute Volksbank/dm/Café Diener) angesiedelt. Noch 1999 hatte der Gemeinderat die angestrebte Verlagerung in das Gewerbegebiet dezidiert abgelehnt, um die vielfältige Versorgungsstruktur innerhalb der Kernstadt aufrecht zu erhalten. Erst nachdem eine gänzliche Abwanderung des Discounters zu drohen schien, stimmten die Gremien einer Ansiedlung in der Heiligenbreite eher widerwillig zu. Großzügig zeigte sich die Stadt zunächst beim Ausmaß der Aldi-Bebauung, die an diesem Standort 1200 Quadratmeter nicht hätte überschreiten dürfen. Das Gebäude wurde mit einer Grundfläche von 1563 Quadratmetern genehmigt. Auf die Bremse trat der Gemeinderat allerdings, als der Discounter schon 2004 eine Erweiterung beantragt hatte und lehnte dies ab. Schon 2002 war auch Lidl in das Gewerbegebiet ausgesiedelt und schloss seine drei kleineren Märkte in der Hochbildstraße, an der Rauensteinstraße und am Burgberg. (hpw)