Die ersten Geflüchteten aus der Ukraine sind in Überlingen eingetroffen. Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung ist groß, das zeigte bereits die Hilfsaktion ÜB hilft. Nun erklären sich viele Überlinger bereit, ankommende Menschen bei sich zuhause aufzunehmen. Dabei tauchen allerdings Fragen auf. Hier gibt es einen Überblick.
Gibt es bereits erste Angebote für Unterkünfte?
Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen kann und will, soll sich bei der Stadtverwaltung melden. Dazu hat die Stadt Überlingen am 4. März aufgerufen. „Die Hilfsbereitschaft hat im Bereich der Unterkünfte sofort eingesetzt und ist bemerkenswert. Wir haben 19 Angebote unterschiedlicher Art erhalten“, teilt Andrea Winkler, Pressesprecherin der Stadt Überlingen mit.
Somit können bislang 54 Geflüchtete untergebracht werden – vorausgesetzt alle Mietverträge kommen zustande. Elf Plätze konnten bereits an Ukrainer und Ukrainerinnen vergeben werden. Zudem haben sich bereits zehn Menschen, die dolmetschen können und wollen, bei der Stadtverwaltung gemeldet.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich jemanden aufgenommen habe?
Andrea Winkler erklärt: „Gesetzlich gibt es hier ein sogenanntes dreistufiges Verfahren für die Aufnahme von Geflüchteten: zuerst das Land, anschließend die Landkreise und danach die Kommunen.“ Dieses Verfahren könne dieses Mal, im Gegensatz zur Migrationswelle von 2015/2016, nicht stringent durchgeführt werden. Denn damals wurden Geflüchtete zuerst den Landeserstaufnahmestellen zugewiesen, bevor sie nach Überlingen kamen.

Für Menschen, die Ukrainer bei sich aufnehmen, gilt derzeit allerdings: Die formale Registrierung läuft direkt über das Überlinger Einwohnermeldeamt und die damit verbundene Ausländerbehörde, welche die Daten unmittelbar an das Landratsamt weiterleitet. Bei dieser Registrierung erhalten Geflüchtete auch ihre Meldebescheinigung.
Ein Asylantrag muss übrigens nicht gestellt werden, da Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gemäß des Aufenthaltsgesetzes vorübergehender Schutz gewährt wird. Das gibt das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg bekannt.
Haben Geflüchtete Anspruch auf Sozialleistungen?
Ja. Geflüchtete aus der Ukraine sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Diese umfassen Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und eingeschränkte Krankenhilfe, teilt das Landratsamt auf seiner Internetseite mit. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Leistungsantrag ausgefüllt und mit einer Kopie des Reisepasses und der Meldebescheinigung an das Landratsamt geschickt werden.
Wo können Geflüchtete Sachspenden abholen?
Ab dem 23. März nimmt der Diakonieladen in der Turmgasse immer mittwochs Sachspenden für Geflüchtete in Überlingen entgegen. Von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr können hier unter anderem Kinderspielzeug, Kinderbilderbücher, Hefte und Stifte, Geschirr, Töpfe, Pfannen, Gläser und Besteck sowohl abgegeben als auch von Geflüchteten abgeholt werden. Zur Abholung von Spenden muss ein Berechtigungsnachweis vorgelegt werden, den Ukrainer auf dem Einwohnermeldeamt erhalten.
Wie sieht es mit Schul- und Kindergartenplätzen aus?
Eine direkte Unterbringung von Kindern in Kindergärten oder Schulen sei derzeit nicht so einfach, erklärt Stadtsprecherin Andrea Winkler. Es gebe bei der Abteilung Bildung, Jugend und Sport aktuell eine Warteliste mit rund 60 Kindern, die auf einen Platz in Überlingen warten. Aktuell prüfe die Verwaltung auch noch andere Betreuungsformen. „Das ist aber jetzt noch nicht unsere erste Aufgabe, da aktuell die Unterbringung im Vordergrund steht.“
Wo gibt es psychologische Betreuung für Geflüchtete?
Miriam Rück, die Leiterin der Psychosozialen Beratungsstelle bei der Caritas, erklärt: „Die Menschen, die hier ankommen, stecken in einer aktuellen Krise. Es kann sein, dass sich daraus ein Trauma entwickelt, das muss aber nicht. Menschen haben phantastische Bewältigungsmechanismen.“
Was aber ist mit denjenigen, die es nicht allein schaffen? An wen können sie sich wenden? Diese Problematik ist laut Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamtes Bodenseekreis, momentan noch nicht relevant, denn: „Wir müssen aktuell alle Kräfte darauf konzentrieren, uns um die Grundbedürfnisse der ankommenden Menschen zu kümmern. Das ist zum einen die Unterbringung, zum anderen aber auch die leibliche Versorgung derjenigen, die zum Beispiel in Hallen wohnen werden.“

Eines wird klar: Oberste Priorität hat momentan die (Not-)Unterbringung der geflüchteten Menschen. Am wichtigsten sei es, ihnen ein „Dach über dem Kopf“ sowie die Versorgung mit Lebensmitteln zu bieten, so Andrea Winkler. Alles Weitere, wie Deutschkurse oder psychologische Betreuung, werde Schritt für Schritt entwickelt. Die Stadt arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, DRK, THW, Feuerwehr und weiteren Institutionen zusammen.