Herr Zeitler, wie bewerten Sie die Einbeziehung der Bürger?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist in Paragraf 3 und 4 i.V.m. Paragraf 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bestimmungen sehen nach Absatz 1 vor „die Öffentlichkeit (…) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten“. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern muss dabei die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Vorhaben zu äußern.

„Einzelheiten werden mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht“

Anschließend sind die „Entwürfe der Bauleitpläne (…) mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats (…) öffentlich auszulegen“. Die Einzelheiten dazu werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Für die Stadt Überlingen bedeutet dies, dass es einen Hinweis im Mitteilungsblatt Hallo Ü und auf der städtischen Homepage gibt. Während der öffentlichen Auslegung haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen selbst Stellung zu nehmen.

„Stadt befürwortet frühe Einbeziehung der Bürgerschaft“

Die Stadt Überlingen achtet streng auf die Einhaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und befürwortet eine frühe Einbeziehung der Bürgerschaft, um eine hohe Zustimmung bei Stadtentwicklungsprojekten zu erzielen.

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Halten Sie die Bürgerbeteiligung für ausreichend?

Neben den oben aufgeführten bundesgesetzlichen Bestimmungen gibt es weitere Formen der Bürgerbeteiligung, die in Überlingen bereits mehrfach umgesetzt wurden und die Vorgaben nach dem Baugesetzbuch ergänzen. Beispiele hierfür sind etwa Bürgerversammlungen oder Bürgerwerkstätten zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept, zur Rahmenplanung „Nußdorf Nord“ oder bei der Erarbeitung und Vorstellung des Überlinger Wohnbaulandmodells. Bei Informationsveranstaltungen nach Paragraf 3 Absatz 1 Baugesetzbuch werden die Ergebnisprotokolle anschließend für die Information der breiten Öffentlichkeit im Hallo Ü abgedruckt. Über das gesetzlich geforderte Maß hinaus werden erweiterte Beteiligungsprozesse dann angestoßen, wenn es sich um allgemeinere oder größere Maßnahmen handelt. Auf jeden einzelnen Bebauungsplan bezogen wäre diese erweiterten, über das gesetzliche Maß hinausgehende Beteiligungsmodelle rein personell von Seiten der Stadtplanung derzeit nicht abbildbar.

„Interessengruppen und Vertreter werden in Planungsprozesse einbezogen“

Zusätzlich werden jedoch üblicherweise weitere Interessengruppen und Vertreter in die Planungsprozesse mit einbezogen. Beispielhaft hierfür sind die Anhörung des Behindertenbeauftragten oder des Jugendgemeinderates zu nennen und auch Gespräche mit Initiativen und Vereinen sind darunter zu verstehen. Die Verwaltung ist grundsätzlich daran interessiert, alle betroffenen Bürger in die Planungen miteinzubeziehen und deren Stellungnahmen zu hören, damit die Projekte auf eine breite Akzeptanz in der Bürgerschaft stoßen. Die Form der aktiven Bürgerbeteiligung ist dabei abhängig von der Planungsaufgabe und dem Planungsziel. Ein Bebauungsplanverfahren erfordert eine andere Beteiligungsart als eine Fach- oder Objektplanung oder ein Wettbewerbsverfahren. Vor diesem „gelebten“ Hintergrund halten wir die Bürgerbeteiligung für angemessen, die natürlich bei gegebener Tragweite der Maßnahme mit weiteren öffentlichen Veranstaltungen zu ergänzen ist.

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„Bürger sollten Vertrauen in Sachverständige setzen“

Der aktive Einbezug als Teil des Entscheidungsprozesses verspricht Transparenz und „ein Mitnehmen“ der Bürgerschaft. Dabei sollte der Bürger jedoch zu allererst auf das Vertrauen in die Sachverständigen und Verantwortlichen setzen. Vorab alles infrage zu stellen, zu beanstanden, zu hinterfragen oder abzulehnen, ohne die stadtplanerischen Grundlagen und Ziele fachlich erfasst zu haben, wird leider vermehrt als bedeutsamster Aspekt der Bürgerbeteiligung gesehen. Möglicherweise geleitet von Einzelinteressen, bildet dies dann jedoch Fronten zwischen allen Beteiligten und ist nicht zielführend.

Wo sehen Sie in dieser Hinsicht Handlungsbedarf oder Verbesserungsmöglichkeiten, um schon im Vorfeld einer Missstimmung vorausschauend vorzubeugen?

Den Hinweis von Stadtrat Michael Wilkendorf in Zusammenhang mit der Beratung um den Bebauungsplan in der Fischerhäuservorstadt, Informationen vermehrt digital zugänglich zu machen, nehmen wir als Stadtverwaltung gerne auf und prüfen eine mögliche Umsetzbarkeit. Im Verfahren selber müssen die gesamten Planunterlagen sowie die vorliegenden Gutachten parallel zur Offenlage im Internet veröffentlicht werden. Dass Stadtentwicklung dem Wohl der Allgemeinheit vorrangig dienen soll, wird oftmals aufgrund offensichtlicher Einzelinteressen ausgeblendet. Den Planenden wird damit grundlos eine mangelhafte Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme unterstellt. Ohne Kenntnisnahme der Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Planungsabsichten wird, wie im Fall der Fischerhäuservorstadt, der eigentliche Beteiligungsprozess durch die Bürgerschaft leider frühzeitig ausgebremst.