Wie von Geisterhand gesteuert und leise ruckeln sie über den Rasen. Und das auf immer mehr privaten und öffentlichen Grundstücken: Mähroboter, mit denen sich die Rasenpflege fast von selbst erledigt. Weil sie mulchen, fällt bei ihnen kein abzuräumendes Schnittgut an, sie düngen damit den Boden, beugen Moos und Verfilzung vor, verspricht die Werbung. Zur Freude der Nachbarn sind sie sogar geräuscharm und ohne Abgase. Zudem gelten sie als umweltfreundlicher als alle anderen betriebenen Rasenmäher.
Wenn der Mäher ständig läuft, gibt es auch keine Blüten
Doch: Was für den Menschen bequem ist, bringt für Flora und Fauna Probleme mit sich: Denn wer die modernen Mäher ständig laufen lässt, verhindert blühende Gräser und Kräuter. Damit entfällt eine wichtige Nektarquelle für Insekten. Die Artenvielfalt in Flora und Fauna wird unterdrückt, ein Robotergarten ist steril.

Für Kleintiere kann der Mähroboter sogar zur Todesfalle werden, insbesondere wenn die Mäher nachts laufen. So insbesondere für die nachtaktiven Igel. „Sie fallen den scharfen Klingen vermehrt zum Opfer, denn sie sind keine Fluchttiere, sondern rollen sich bei Gefahr ein“, sagt Indra von Gersdorff vom Tierheim und Tierschutzverein Überlingen und Umgebung.
Gefahr auch für Eidechsen, Kröten oder Blindschleichen
„Wenn Igel sich dann Schnittverletzungen zuziehen, schleppen sie sich manchmal noch mühsam ins Gebüsch und sterben dort qualvoll!“ Aber auch Schlangen, Blindschleichen, Kröten und Eidechsen könnten von den Geräten zerfetzt werden, beschreibt von Gersdorff.
Tierschützerin: Nur ganz wenige Modelle sind „tiergerecht“
„Viele Gartenbesitzer unterschätzen die Gefahr oder glauben, dass die Sensoren der automatischen Mähhilfen auf Hindernisse reagieren beziehungsweise die Klingen zu tief liegen, um den Tieren Verletzungen zuzufügen.“ Laut von Gersdorff gibt es leider nur ganz wenige Modelle, die „tiergerecht“ ihre Arbeit verrichteten.

Wenn schon Mähroboter, dann wenigsten tagsüber
Obwohl die Rasenroboter mit Sensoren arbeiten, seien offenbar viele Modelle nicht in der Lage, eine Rasenkante etwa von einem Igel zu unterscheiden, schreibt dazu die Deutsche Wildtier-Stiftung in Hamburg. „Wenn Gartenbesitzer Mähroboter unbedingt einsetzen möchten, könnte man die Mähzeit tagsüber wählen und unter Aufsicht“, rät die Überlinger Tierheimleiterin.
Stiftung Warentest: Geräte nicht auf spielende Kinder eingestellt
Ein Rat, den neben der Deutsche Wildtier Stiftung auch die Jägerstiftung „Natur und Mensch“ in Havixbeck in Nordrhein-Westfalen gibt. Das Kundenmagazin „Wohnglück“ weist sogar darauf hin, dass es auch zu Unfällen mit Kindern kommen könne: Dann nämlich, wenn die Rasenroboter wider Erwarten nicht bremsen sollten – und Kind, Hund oder Katze über den Fuß fahren. So habe ein Test der „Stiftung Warentest“ ergeben, dass nicht ein einziges Modell unter elf Mährobotern genügend auf spielende Kinder eingestellt gewesen sei.

Gemeinderat machte Mähroboter in Uhldingen-Mühlhofen zum Thema
Doch dürfen die autonom fahrenden Rasenmäher eigentlich nachts benutzt werden? Wie es damit im Bodenseekreis aussieht, wollte Helmut Halbhuber während einer Gemeinderatssitzung in Uhldingen-Mühlhofen wissen. Der Gemeinderat der Freien Wähler hatte gelesen, dass das Landratsamt verboten habe, die elektrischen Roboter des Nachts laufen zu lassen, um Kleintiere und Igel zu schützen.

„Müssen wir uns da unter Umständen näher mit befassen und die Gemeindesatzung ändern?“Helmut Halbhuber, Gemeinderat (Freie Wähler) in Uhldingen-Mühlhofen
Dieses Verbot werde aber missachtet, stellte Halbhuber fest. Auf Halbhubers Frage, ob die Gemeindesatzung entsprechend geändert werden müsse, antwortete Bürgermeister Dominik Männle, der Sache nachzugehen. Er halte das Verbot aber auf jeden Fall für sinnvoll, denn viele Tiere seien ja nachtaktiv.

Landratsamt: Mähroboter nicht als Rasenmäher klassifiziert
Das Landratsamt nahm auf SÜDKURIER-Nachfrage zur derzeitigen Rechtslage zum Nachtbetrieb mit Mährobotern insbesondere Stellung zum Lärm. Dieser könne auf einem Grundstück grundsätzlich von Bundesgesetzen, Satzungen einer Gemeinde oder mittels Vereinbarungen aus einem Mietvertrag oder Hausordnung geregelt werden. Mähroboter seien nicht als Rasenmäher klassifiziert. Es handele sich bei ihnen nicht um ein „von handgeführtes oder anders sitzend geführtes Gerät“.
Die Mähroboter fielen demnach nicht unter die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die die Betriebszeiten von herkömmlichen Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20 Uhr bis 7 Uhr morgens verbiete. Da Mähroboter selbstfahrend und damit nicht wirklich geführt sind, gelte die Verordnung für diese Geräte nicht. Sprich: Theoretisch dürfte man die Mähroboter auch abends und nachts betreiben.
Gemäß der bundesweiten TA Lärm sind die Mähroboter zu laut für die Nacht
Das Landratsamt weist aber zudem auf die ebenfalls bundesweite „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) hin, einer „allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“: Hier werden konkret bestimmte Immissionsrichtwerte angegeben, die nicht überschritten werden dürften. Beispielsweise nachts in einem allgemeinen Wohngebiet 40 Dezibel (Mischgebiet 45 Dezibel, reines Wohngebiet 35 Dezibel). Rasenmähroboter wiederum liegen bei etwa 60 Dezibel Lautstärke. Zu beachten ist laut des Landratsamtes, dass es zusätzliche Regelungen beispielsweise in Form einer Gemeindesatzung geben könne, Geräuschemissionen auch noch strenger reglementieren.
Noch gibt es in Uhldingen-Mühlhofen keine Satzung
Eine Polizeiverordnung wie in Friedrichshafen gibt es in der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen – noch – nicht. In der entsprechenden Satzung der Gemeinde, der Polizeiverordnung von 2004, ist aufgeführt, dass Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, werktags in der Zeit von 19 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen. In Bezug auf den Schutz gegen Lärm ist jedenfalls derjenige auf der sicheren Seite, wer die Rasenmähroboter nachts auslässt, denn die wenigsten sind leiser als 60 Dezibel – wenn auch bedeutend leiser als Elektrorasenmäher (80 Dezibel) und Benzinmäher (90 Dezibel).