Hagnau – Der Gemeinderat hat neue Vergaberichtlinien für Bootsliegeplätze festgelegt. „Unsere bisherigen Vergabekriterien für öffentliche Bootsliegeplätze sind in die Jahre gekommen, 2009 wurden sie letztmalig grundlegend beschlossen“, hat Bürgermeister Volker Frede in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläutert. In Zusammenhang mit der Sanierung des Westhafens sollen sie nun an verschiedenen Stellen modifiziert werden, um eine transparente und gerechte Vergabe zu gewährleisten.

So müssen Liegeplatzinhaber, die ihren Platz für ein Jahr nicht belegen und dies fristgerecht bis zum 31. Dezember des Vorjahres der Gemeinde melden, für das entsprechende Jahr lediglich 50 Prozent der Liegeplatzgebühr entrichten. Der Platz fällt in dem entsprechenden Jahr an die Gemeinde zurück und wird von dieser genutzt. In der Vergangenheit musste in einem solchen Fall die Gebühr vollständig entrichtet werden. Sollte auch im darauffolgenden Jahr bis zum 31. Dezember des Vorjahres kein Zuteilungsantrag gestellt und der Liegeplatz ein zweites Jahr nicht in Anspruch genommen werden, dann erhält der Liegeplatzinhaber keine Zuteilung mehr. Der Platz fällt dauerhaft an die Gemeinde zurück.

Einem privaten Liegeplatzinhaber kann grundsätzlich nur ein Liegeplatz zugeteilt werden. Bootsgemeinschaften müssen nach wie vor in den Zulassungspapieren eingetragen sein und können maximal aus zwei Personen bestehen, Liegeplatzinhaber ist grundsätzlich der Bootseigner. Der Gemeinderat vergibt auf Vorschlag der Verwaltung und des Hafengremiums die Liegeplätze für Festlieger. Ein Anspruch auf bestimmte Liegeplätze besteht nicht. Wer bereits in einem anderen Hafen am Bodensee einen Liegeplatz besitzt, dem kann in Hagnau kein Platz zugeteilt werden. „Damit wollen wir dem knappen Angebot an Liegeplätzen am See insgesamt gerecht werden“, betonte Frede.

Auch der Erbfall wird neu geregelt: So kann ein Liegeplatzinhaber seinen Platz auf genau einen Erben übertragen. Eine Übertragung zu Lebzeiten an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Enkel ist möglich. Sollte kein Interesse an dem Liegeplatz bestehen, so geht dieser an die Gemeinde zurück.

Ebenfalls angepasst wird das Bewertungssystem für die Warteliste zur Vergabe von Liegeplätzen. Vergabekriterien sind die Eintragungsdauer in der Warteliste in Verbindung mit dem Wohnsitz des Bewerbers. Auch ein ehrenamtliches Engagement in einer Blaulichtorganisation im Gebiet des Gemeindeverbands wird berücksichtigt. Einzelfallentscheidungen, die keine Neuvergabe des Liegeplatzes beinhalten, erfolgen durch das Hafengremium.

„Seit überregional bekannt ist, dass der Hafen modernisiert wird, ist die Nachfrage nach Liegeplätzen extrem gestiegen“, berichtete Bürgermeister Volker Frede in der Ratssitzung. „Derzeit ist die Warteliste mit 150 Anwärtern geschlossen. Wir werden sie wieder öffnen, wenn die Anzahl auf 120 gesunken ist.“ In diesem Fall bekommen zunächst Bürger mit Erstwohnsitz in Hagnau die Chance auf einen Liegeplatz für ihr Boot. Sollte die Liste auf 100 Plätze sinken, so wird sie auch für die übrigen Anwärter geöffnet.

Eine Liegeplatzvergabe an Interessenten, die nicht auf der Warteliste stehen, kann der Gemeinderat nur im begründeten Ausnahmefall beschließen. Die Ratsmitglieder stimmten den von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergabekriterien einstimmig zu. Die Neuregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.