Uhldingen-Mühlhofen Mit einjähriger Verspätung startet auf dem Parkplatz zum See in Unteruhldingen die Umstellung auf die Kennzeichenerfassung. Die Gemeindeverwaltung erhofft sich hierdurch mehr Benutzerfreundlichkeit. Trotz der neuen Technik werden an den drei neuen Automaten direkt auf dem Parkplatz neben Karten- auch Barzahlungen möglich sein. Der Gemeinderat von Uhldingen-Mühlhofen hat jetzt die Parkgebühren beschlossen.

Nach Darstellung von Kämmerer Andreas Linge werden durch die Neuordnung der Parkplatzordnung mit der Umstellung auf Kennzeichenerfassung und der damit notwendigen Entwidmung der Parkplatzfläche in ein Privatgrundstück die Gebühren nicht mehr durch Satzung geregelt, sondern durch Gemeinderatsbeschluss. Noch nicht lange ist es her, als geplant war, die Gebühren pro Minute abzurechnen. So sollten nach der bisherigen Planung zwischen 8 und 18¦Uhr 4¦Cent pro Minute beziehungsweise 2,40¦Euro pro Stunde für Autos und Wohnmobile sowie für Reisebusse 5¦Cent pro Minute beziehungsweise 3¦Euro pro Stunde gezahlt werden.

„Nachdem aber weiterhin die Bargeldzahlung mit Scheinen und Münzen ermöglicht werden soll, kann dies so nicht praktikabel umgesetzt werden“, so der Finanzchef Andreas Linge. Sein Vorschlag: Eine „Halbstundenregelung“, sprich, die Parkgebühren werden je angefangener halber Stunde berechnet. Weiterhin sollen die Parkgebühren erst am Ende der Parkzeit bezahlt werden. Das kann neben Bankkarte und Mobiltelefon auch über die Easy-Park-App erfolgen, oder der Parkplatzbenutzer zahlt bequem von Zuhause aus. Entsprechende Hinweise werden am Parkplatz gegeben.

Beschwerden der Nutzer

Bis 31.¦Oktober 2023 mussten die Nutzer ihre Parkzeit vorab festlegen und die entsprechende Gebühr an den Parkscheinautomaten bezahlen. Eine Verlängerung der Parkzeit bei Barzahlung war zwar möglich, aber aufgrund der langen Wegstrecke beispielsweise vom Hafen unrealistisch. Dies hatte immer wieder zu Beschwerden der Nutzer geführt. Auch hatte die Bedienung der vorhandenen Parkautomaten und insbesondere die beschränkten Funktionen für Ärger gesorgt. Aus diesen Gründen entschloss sich die Gemeindeverwaltung für eine neue, kundenfreundlichere Lösung ohne Schranke.

Der Gemeinderat hatte im November 2023 die neue Parkraumbewirtschaftung beschlossen, die eigentlich schon zur Saison 2024 in Kraft treten sollte. Doch dann traten unerwartete Schwierigkeiten, auch technischer Natur auf. „Wir hatten vor, die Automaten durch Solartechnik mit Strom zu versorgen“, sagte Bürgermeister Dominik Männle gegenüber dem SÜDKURIER. Es habe sich aber schließlich herausgestellt, dass dies nicht reiche, sondern dass eine Rückfallebene, eine Art Notsystem, wenn das Hauptsystem ausfällt, benötigt werde. „Deswegen mussten wir Bauarbeiten zwischenschalten und Stromkabel verlegen.“ Diese Arbeiten hätten zum Anfang der vorigen Saison zu kurzfristig ausgeführt werden müssen, weshalb man sich entschlossen habe, 2024 noch einmal mit dem herkömmlichen System zu fahren.

Der Gemeinderat hat die neuen Gebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung benutzerfreundlicher gestaltet, da auch schon beispielsweise für nur eine Stunde gezahlt werden kann. Das war bislang nicht möglich, denn für Autos und Wohnmobile wurden 5¦Euro bei einer Parkdauer von bis zu zwei Stunden fällig, für drei Stunden 8,50¦Euro. Gemeinderat Meinrad Holstein (FDP/FW) freute sich, dass jetzt flexibler als bis dato bezahlt werden könne. Seit dem Vorjahr sind auf dem Parkplatz P1 übrigens auch wieder Wohnmobile zugelassen, allerdings nur in einem bestimmten Bereich, Übernachtungen sind nicht gestattet.

Und so funktioniert die neue Regelung: Die Kennzeichen der Fahrzeuge werden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt erfasst. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt vor Ausfahrt an einem Terminal. Zur Ermittlung der Parkgebühr gibt der Nutzer das Kennzeichen seines Fahrzeugs ein. Die zu bezahlende Gebühr wird dann angezeigt. Sofern keine Bezahlung erfolgt, wird die Parkzeit spätestens bei der Ausfahrt durch die Kennzeichenerfassung festgehalten. Der Nutzer hat dann noch 48 Stunden Zeit, die fällige Gebühr zu bezahlen. Danach wird eine erhöhte Nutzungsgebühr erhoben und nachverfolgt.