Mit Tempo-Reduzierungen sollen Anwohner in Uhldingen-Mühlhofen vor Verkehrslärm geschützt werden: Tempo 30 ganztags in der Ortsdurchfahrt Mühlhofen und Oberuhldingen und nicht nur nachts, Tempo 50 statt 70 beziehungsweise 70 statt 100 auf Teilstrecken der Landesstraße 201 und Bundesstraße 31. Das sind wesentliche Ziele des vierten Entwurfs des Lärmaktionsplans, den Wolfgang Wahl vom Büro Rapp aus Freiburg dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung vorstellte. Das Gremium stimmte zu, das Verfahren der Lärmaktionsplanung mit den empfohlenen Maßnahmen fortzuführen. Jetzt folgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beziehungsweise Träger öffentlicher Belange.
Das Büro Rapp hatte im Oktober 2023 bereits das Grobkonzept mit möglichen Vorhaben zur Lärmminderung vorgestellt. Beschlossen worden war, verschiedene Tempo-Reduzierungen auf ihre Wirkung hin zu untersuchen.

Lärmwerte werden alle fünf Jahre erfasst
Wie Wolfgang Wahl erklärte, basiert der Plan auf Lärmberechnungen, der Umgebungslärmkartierung, die europaweit alle fünf Jahre vorgenommen werden. „Die Lärmpegel in Uhldingen-Mühlhofen liegen sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum in vielen Bereichen oberhalb der Pflichtwerte“, sagte Wahl. Ab einem Geräuschpegel von 67 Dezibel bei Tag und 57 Dezibel bei Nacht besteht die Pflicht, den Lärmpegel zu reduzieren. Ab 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel bei Nacht herrscht bereits eine Gesundheitsgefährdung von Anwohnern.
Lärmpegel teils gesundheitsgefährdend hoch
In den untersuchten Gebieten der Gemeinde sind an den betreffenden Straßen laut Wolfgang Wahl tagsüber 565 Anwohner von Lärm über 65 Dezibel und nachts 765 Einwohner von über 55 Dezibel betroffen. 311 Menschen sind es bei einem Pegel ab 67 Dezibel, 290 sind nachts einem Lärmpegel ab 57 Dezibel ausgesetzt. Daher bestehe Handlungsbedarf. Der Lärm gefährde tagsüber sogar die Gesundheit von 38 Einwohnern, nachts von 64 Einwohnern.
Eine Reduzierung von Tempo 50 auf 30 senke den Geräuschpegel um drei bis vier Dezibel, wie Wolfgang Wahl sagte. Der Einbau einer lärmmindernden Fahrbahndeckschicht senke Lärm um zwei bis fünf Dezibel, ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen um zwei bis vier Dezibel. „An vielen Stellen sind wir in der Verpflichtung, etwas zu tun“, sagte Wahl. Er verwies darauf, dass die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen eine Vorreiterrolle in Sachen Lärmaktionsplanung spiele. „Und es wird tatsächlich leiser für Anwohner dort, wo wir etwas vorsehen“, berichtete er weiter.
Luftqualität besser und Straßen sicherer
Zusätzlicher Effekt sei, dass durch die Lärmsenkung die Luftqualität besser werde und die Aufenthaltsqualität steige. Zudem würden die Straßen sicherer: Der Anhalteweg der Fahrzeuge halbiere sich, Fahrer könnten mehr Details wahrnehmen und dadurch bei Gefahr schneller reagieren. Eine Reduzierung auf Tempo 40 ganztags oder ein ausschließlich nächtliches Limit von Tempo 30 schütze die Betroffenen nicht in erforderlichem Maße.

Gemeinderat Erwin Marquart (CDU) sagte, er träume immer noch von einer Reduzierung der „exorbitanten Beschilderungsorgie“, wobei er die 25 Verkehrsschilder mit der Ziffer 30 darauf ansprach, welche die knapp 2,5 Kilometer lange Strecke durch Oberuhldingen und Mühlhofen säumen. „Davon können wir noch nicht wegkommen“, entgegnete Wahl. Martin Möcking (JB) störten weniger die Autos als vielmehr die durch den Ort fahrenden Lastwagen. Domenico Ferraro (SPD) sprach sich dafür aus, die Lärmberuhigung so weit wie möglich auszudehnen. „Aber wir werden nächstes Jahr die Vögel nicht singen hören auf der Hauptstraße in Mühlhofen.“
Bereits jetzt nachts mehr Verkehr in Wohngebieten
Kritik gab es von Jean-Christophe Thieke (CDU). Seiner Meinung nach fehlten Aussagen und Maßnahmen mit Blick auf möglichen Ausweichverkehr durch Wohngebiete. „Der Bericht negiert die klar absehbaren und bereits nachts spürbaren Verlagerungen von Verkehr der Landesstraße 201 in Wohngebiete.“ Betroffen seien aktuell bereits der Roggersberg und Reismühlenweg in Oberuhldingen und die Weitfeldstraße in Mühlhofen. Für Tempobeschränkungen auf mindestens drei Streckenabschnitten der L201 fehle ihm neben den Wirkungsanalysen der Beschluss nötiger Begleitmaßnahmen. Daher stimme er den vorgelegten Ergebnissen der Wirkungsanalyse nicht zu, wohl aber dem weiteren Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung.