Sie machen darauf aufmerksam, dass die Haus- und Badeordnung unter den gegebenen Umständen eingehalten werden muss. So darf nur die Anzahl der Besucher zugelassen werden, die den vorhandenen Flächen und Wasserflächen entspricht. Im Eingangsbereich sowie in den Umkleidebereichen ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz Pflicht. Eine Nutzung der Föhne ist nicht erlaubt, so die Bäderbetriebe.
Uhldingen-Mühlhofen
Hallenbad in Mühlhofen wieder geöffnet – diese Regeln gelten jetzt
