Zwischen Verständnis und Wut: So reagieren die Gastronomen auf den Lockdown im November
Ein weiterer Schlag für die Gastronomen: Ab Montag erwartet die Gastronomiebetriebe ein erneuter Lockdown. Viele hoffen auf eine schnelle Entschädigung. Was sagen die Bad Säckinger Wirte zu diesem Beschluss. Wir haben bei einigen nachgefragt.
Schon wieder zu. Am Montag beginnt der zweite Lockdown. Die Gastronomie kann die Fixierung der Anti-Corona-Maßnahmen auf ihre Branche nicht nachvollziehen.
| Bild: Peter Koch
Peter Koch
Die neuen Corona-Regelungen von Land und Bund, die kommenden Montag in Kraft gesetzt werden, untersagen der Gastronomie zum zweiten Mal in diesem Jahr die Berufsausübung. Schon letzten Montag trat als erster Schritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes in Kraft, wonach Gaststätten und Restaurants im Landkreis Waldshut-Tiengen um 23 Uhr schließen müssen.
In diesem Zusammenhang teilte Bad Säckingens Bürgermeister Alexander Guhl unserer Redaktion Anfang dieser Woche noch mit, dass er die Nöte der Wirte wahrnehme und die Stadt die Flächen für die Außengastronomie auch im Winter zur Verfügung stelle. Ebenso würden Anträge für Zelte oder Heizpilze wohlwollend geprüft, um dem reduzierten Sitzplatzangebot in den Gaststätten zu begegnen. Diese Möglichkeiten liegen nun aber auf Eis, sie sind frühestens im Dezember wieder eine Option.
Denn seit Mittwochabend ist es amtlich, dass die steigenden Infektionszahlen zum kompletten Lockdown der Gaststätten führen wird. Dies wirft die Gastronomen, die sich zunächst an die neue Art zu wirtschaften gewöhnen mussten und zwischenzeitlich hohe Standards etabliert und Kunden zurückgewonnen hatten, erneut zurück.
Viele können nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet die Gastronomie jedes Mal im Zentrum der Überlegungen der Verantwortlichen zu stehen scheint. Ausgerechnet die Gastronomie, die durch feste Tische und Sitzplätze am besten Abstände und Nachverfolgbarkeit gewährleisten könne, so lautet der Tenor aus der Branche.
Die Entscheidungen von Mittwoch beinhalten eine Entschädigung aller von Schließungen betroffener Betriebe. Es sollen Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresnovember gezahlt werden. Es muss sich nun noch zeigen, welche Fallstricke eingebaut sind und ob die angekündigten Hilfen tatsächlich in dieser Höhe ausgezahlt werden. Sollte dem so sein, ist dies sicherlich mehr als ein Trostpflaster.
In der Gastronomie schluckt der Wareneinkauf ungefähr ein Viertel des Umsatzes, abhängig vom Geschäftsmodell. Wenn zusätzlich noch Arbeitskosten durch Kurzarbeit reduziert werden können, sollte das einem Großteil der Betriebe eine echte Hilfe sein. Ein glücklicher Umstand ist zudem, dass der Lockdown ausgerechnet in den November fällt, der von vielen Betrieben in der Branche für die jährlichen Betriebsferien genutzt wird, da, jedenfalls im touristisch ausgerichteten Betrieb, die Gästezahlen stark sinken. Ungewiss bleibt allerdings, wie lange die Maßnahmen tatsächlich dauern werden.