Das Verwaltungsgericht Freiburg gibt dem Landratsamt Lörrach darin Recht, dem privaten Betreiber bestimmte Auflagen zum Schutz der Natur zu machen. Damit geht ein sechs Jahre schwelender Konflikt zu Ende. Eigentümer Edwin Baur aus Bernau bedauert, dass er nach diesem Urteil nicht mehr so viel aufgestautes Wasser über die Turbine abarbeiten kann, wie es in der wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet ist. Er akzeptiert aber den Richterspruch und will auch weiterhin in das Kraftwerk investieren, so Edwin Baur auf Anfrage.
Verhandlung und Ortsbegehung
Dem Urteil ging eine Verhandlung in der Elsberghalle in Geschwend und eine Ortsbegehung voran. Er beendet einen Konflikt, der schon vor über neun Jahren damit begann, als Kraftwerkbetreiber Edwin Baur zweimal das Wasser des kleinen Stausee an den Präger Böden abließ. Im Jahr 2014 ließ er ihn dann ausbaggern; die Aktion sollte den verlandeten See freibaggern und den Kraftwerksbetrieb verbessern. Dabei wurden Sedimente freigesetzt, die nach Ansicht des Landratsamts Fische und Kleinstlebewesen im Prägbach absterben ließen – und das mitten im Naturschutzgebiet Gletscherkessel Präg.
Die Behörde stützte sich dabei auf die Aussage des Fischereiexperten Peter Weisser aus Bad Säckingen. Edwin Baur und ein langjähriger Fischpächter des Gewässers widersprechen bis heute, dass es ein Fischsterben gab. Dennoch: Das Landratsamt verbot ihm fortan, den See auszubaggern oder auch nur Wasser abzulassen. Der See beherberge ein Seggenried und einen Grauerlenwald – beides gesetzlich geschützte Biotope, betont das Landratsamt Lörrach.
Die Behördenmitarbeiter erhalten von den Richtern nun Rückendeckung: „Durch die wiederholte deutliche Aufstauung des Prägbachs über das bestandskräftig angeordnete Stauziel von 928,20 Meter über Normalnull wurde oberhalb des Wehrs eine Verlangsamung seiner Fließgeschwindigkeit, eine Verstärkung der Sedimentation mit negativem Einfluss auf Lebewesen in der Sohle, Abdichtung der Flusssohle und damit einhergehend eine Verringerung der Grundwasserfiltration bewirkt“, schreiben die Richter in ihrem Urteil.
Fazit: Der Kraftwerkbetreiber hat damals „erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts“ zu verantworten. Es sei vielmehr richtig, das Aufstauen des Prägbachs in Zukunft zu unterlassen, sonst verschlechterten sich die Bedingungen für Flora und Fauna. Die Stauhöhe liegt laut Baur 60 Zentimeter unter der bislang gelten Höhe. Bagger sind ferner in dem Weiher tabu. Falls Wasser abgelassen werden muss, zum Beispiel bei Bauarbeiten am Wehr, geben Verwaltungsgericht Freiburg und Landratsamt Lörrach konkrete Schritte vor, an die sich der Betreiber halten muss. Die Maßnahmen zum Schutz der Gewässer seien Edwin Baur zuzumuten. „Die Eingriffsintensivität der vorliegenden Maßnahmen stellt sich aus Sicht der Kammer bereits als verhältnismäßig dar“, schreiben die Richter. Der Streitwert liegt bei rund 10.000 Euro.
Edwin Baur weist darauf hin, dass ihm mit diesen Vorschriften rund 150.000 Kilowattstunden Strom im Jahr entgehen. Die sei im Sinne der angestrebten Energiewende ärgerlich und kontraproduktiv zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele. Freilich will er mit dem Landratsamt weiterhin zusammenarbeiten und hält an dem Wasserkraftwerk fest. Bereits vor einem Jahr hat er begonnen, eine 670 Meter lange Wasserleitung vom Weiher zum Turbinenhaus zu erneuern (mit Billigung des Landratsamt). Es fehlen jetzt nur noch 70 Meter Richtung Stauwehr, das ebenfalls erneuert werden soll („das Mauerwerk bröckelt“).
Seit er der Gemeinde Bernau die Anlage abgekauft hat, hat er nach eigenen Angaben rund 400.000 Euro investiert. Dadurch sei die Leistung der Turbinen am Prägbach um 15 bis 20 Prozent gesteigert worden.