Bonndorf Als ein „sehr umfangreiches Förderprogramm“ betitelte Bürgermeister Marlon Jost die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg zum Auftakt der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause. So umfangreich, dass sich die Stadt Bonndorf Unterstützung beschafft hatte – Jasmin Rapphold, Projektleiterin der STEG-Stadtentwicklung GmbH am Standort Freiburg, war bei den Gemeinderäten zu Besuch, um Licht ins Dickicht der städtebaulichen Förderung zu bringen.
„Man bekommt nicht ein einzelnes Vorhaben zu 100 Prozent bezuschusst“, machte Rapphold zum Auftakt klar. Stets müsse die Kommune kofinanzieren, wobei Bund und Land zusammen 60 Prozent übernehmen und der Rest von der Gemeinde zu tragen sei. Dafür sei man allerdings überaus flexibel, was die einzelnen Förderprojekte angehe: feste Antragsfristen gebe es – abgesehen vom Einstieg in das Programm – nicht, der Projektumfang könne jederzeit angepasst werden. „Deswegen ist es sehr beliebt“, erläuterte die Planerin, „und es kann mehrere Jahre dauern, bis man überhaupt aufgenommen wird.“
Ziel der Städtebauförderung sei die nachhaltige Entwicklung von Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandorte. Der Förderumfang erstrecke sich im Wesentlichen auf bauliche Maßnahmen, wie etwa die Modernisierung von Gebäuden, die Erschließung von Straßen, Wegen oder Plätzen, Sanierungen, aber auch den Ankauf von Grundstücken. Dazu muss die Stadt Bonndorf aber ein Sanierungsgebiet ausweisen, das räumlich, beispielsweise auf den Innenstadtbereich, oder aber thematisch gefasst wird. Planerin Jasmin Rapphold erklärte weiter: „Nicht förderfähig sind die Punkte, zu denen es Fachförderprogramme gibt – zum Beispiel bei den Schulen.“
Ein Euro Städtebauförderung ziehe sieben Euro an öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen nach sich. „Das ist gut investiertes Geld in die Region“, warb Rapphold für das Projekt. Allerdings muss die Kommune zunächst ein Entwicklungskonzept aufstellen, um in die Förderung aufgenommen zu werden. Zudem seien klar benannte Missstände nötig. „Ein harter Begriff aus dem Baugesetzbuch, aber ohne Missstände braucht man ja kein Sanierungsprogramm“, kommentierte Rapphold. Ein Maßnahmenbündel zu deren Beseitigung müsse daraufhin erarbeitet werden, also „eine Liste oder ein Plan, wo die einzelnen kommunalen Vorhaben abgebildet sind“. Wichtig sei dabei, dass diese dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommen, weshalb bei der Förderung großer Wert auf das Thema Bürgerbeteiligung gelegt werde. „Es ist ein Programm, das wirklich stark auf der Mitwirkung aller Betroffenen beruht“, machte die Planerin deutlich.
Die STEG übernimmt bei der Umsetzung als Dienstleiter die Begleitung und Beratung, stellt eine Plattform für die Bürgerbeteiligung, sucht nach Kombinationsmöglichkeiten verschiedener anderer Förderprogramme mit der Stadtsanierung und hilft bei der Antragstellung für die Projekte. „Es ist unser alleroberstes Ziel, dass Sie glücklich sind“, versprach die Projektleiterin. Vergütet werde der Einsatz der STEG zudem erfolgsbezogen. „Ab wann kostet es Geld?“, wollte Rätin Heidi Saddedine (SPD) wissen. Finanzielle Mittel benötige in jedem Fall das vorgeschaltete Stadtentwicklungskonzept, erwiderte Rapphold. Die Antragsstellung selbst sei „sehr günstig“, jedoch nicht förderfähig. Das Honorar, das die STEG als Sanierungsträger bekomme, falle wiederum unter die Förderung.
„Erfolgsbezogene Vergütung – gibt es dazu eine Richtlinie?“, wollte Tilman Frank (SPD) wissen. Die Begleitung sei arbeitsintensiv, so Rapphold: „Dadurch, dass das gefördert wird, achtet auch das Regierungspräsidium darauf, dass es eine bestimmte Marke nicht überschreitet.“ Diese liege bei etwa acht Prozent des Gesamtvolumens. Aus ihrer Erfahrung sei ein Honorar von zwei bis drei Prozent realistisch. Mario Isele (CDU) fragte nach dem Zeitplan für das Förderprogramm. In einer der nächsten Sitzungen könne die STEG ein Angebot vorlegen, im Januar sollte man unbedingt beginnen, erklärte die Referentin. Denn: „Ein Gemeindeentwicklungskonzept mit Bürgerbeteiligung hat Vorlauf.“ Die früheste Antragstellung wäre im Oktober 2026 möglich. „Ich würde vorschlagen, dass wir weitermachen“, sagte Bürgermeister Jost abschließend an Rapphold gewandt, „und Sie uns ein Angebot unterbreiten“.